Meine Fragen haben zwar nur tlw. direkt mit der Wiso Software zu tun (Stichwort: korrekte Eintragung des selbstgenutzten PV-Strom im Rahmen der EkST-Erklärung), ich hoffe aber und würde mich sehr freuen, wenn ich hier dennoch eine Antwort bekomme.
Wegen Umzug ins Ausland (und damit verbundener Aufgabe des Wohnsitzes hier in D) wollen wir unser EFH Haus mit der sich darauf befindlichen PV-Anlage vermieten
Die Abrechnung des verbrauchten Stroms durch die neuen Mieter soll allerdings weiterhin über uns erfolgen. Dahingehend hätte ich (nach mehrstündigem Googeln) gerne bestätigt bekommen, ob ich folgende Punkte richtig verstanden habe.:
1.) Da unsere PV-Anlage erst am 25.09.2017 in Betrieb gegangen ist, habe ich Anspruch auf Mieterstromförderung (d.h. Mieterstromzuschläge)
2) Voraussetzung für die Förderung ist, das unser Mieter seinen kompletten Stromdedarf über uns bezieht, d.h. sowohl den Strom aus der PV Anlage als auch seinen zusätzlichen Strombedarf aus dem Netz. Wir (als Vermieter) bleiben also weiterhin Kunde bei unserem Netzbetreiber und reichen die von diesem berechneten Stromkosten an den Mieter weiter
3) Die Förderung muß nicht beantragt werden, sondern wird „automatisch“ von unserem Netzbetreiber an uns gezahlt
4) Wir müssen nun die volle EEG Umlage zahlen (d.h. wir würden sie dann auf den vom Mieter verbrauchten PV-Strompreis aufschlagen)
5) Wir erhalten weiterhin die komplette Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom
6) Der Mieterstromvertrag darf nicht Bestandteil des Mietvertrags sein. Seine Laufzeit beträgt maximal 1 Jahr (dann muß er neu abgeschlossen werden)
7) Der Abschluß eines Mieterstromvertrages mit dem Mieter ist für den Erhalt der Mieterstromförderung nicht zwingend erforderlich (d.h. wenn es der Mieter nicht für erforderlich erachtet)
Wäre super, wenn ich zu den einzelnen Punkten eine Bestätigung (oder Korrektur) bekommen könnte.
Besten Dank im voraus und Gruß
ferion