Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, wie ich mit folgender Situation umgehen soll:
Ich habe mir als Freiberufler einen Laptop gekauft, der z. B. 1.300€ gekostet hat und den ich z. B. zu 50% privat nutze. Unter EÜR--> Betriebsvermögen--> Anlagevermögen --> Abschreibungen --> Anschaffungen sehe ich zwar die Möglichkeit die Anschaffungskosten einzutragen, allerdings finde ich keine Möglichkeit einen privaten Anteil zu nennen / abzuziehen.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre es den halben Betrag als "Anschaffungskosten" anzusetzen, was ja aber eigentlich nicht korrekt wäre.
Zwei Fragen hierzu:
1. Gibt es eures Wissen eine Möglichkeit den privaten Anteil zu berücksichtigen?
2. Falls nein bei "1.": Wäre der hälftige Ansatz eine Lösung, die das FA akzeptiert?
Freundliche Grüße
underhhok32