Daten aus Einkommensteuer in Gewerbe- und Umsatzsteuer Meldungen importieren

  • Habe heute die Software probiert. Und bei Einkommensteuer alles inkl. Gewerbebetrieb EÜR ausgefüllt. Und an FA über Elster verschickt.

    Dachte Umsatzsteuer und Gewerbesteuer wird automatisch mitgeschickt.

    Nun wollte ich auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer verschicken, allerdings muss ich nun alles neu ausfüllen laut Software. :wacko:

    Gibt es eine Möglichkeit die EÜR daten von Einkommensteuer-Meldung in Gewerbesteuermeldung zu übernehmen? Auch in Umsatzsteuermeldung?

    Oder mache ich etwas falsch, und so eine Eink.st.anmeldung + Gewerbe EÜR drin, ist automatisch ausreichend für FA? Was ist mit Ust-Anmeldung?

  • yadimon

    Hat den Titel des Themas von „Daten aus Einkommensteuer in Gewerbe- und Umsatzst. bescheide importieren“ zu „Daten aus Einkommensteuer in Gewerbe- und Umsatzst. Meldungen importieren“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Nun wollte ich auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer verschicken, allerdings muss ich nun alles neu ausfüllen laut Software. :wacko:

    So ist es.


    Gibt es eine Möglichkeit die EÜR daten von Einkommensteuer-Meldung in Gewerbesteuermeldung zu übernehmen? Auch in Umsatzsteuermeldung?

    Nein. Gerade dazu gibt es das gesonderte EÜR-Modul, in dem man allerdings ganz normal buchen muss.


    Das hättest Du über die erweiterte Forumssuche oder auch über das Benutzerhandbuch zur Software herausfinden können.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Daten aus Einkommensteuer in Gewerbe- und Umsatzst. Meldungen importieren“ zu „Daten aus Einkommensteuer in Gewerbe- und Umsatzsteuer Meldungen importieren“ geändert.
  • wie wäre die richtige Vorgehensweise für einen Gewerbetreibender?


    zuerst EÜR?

    danach Gewerbest. mit EÜR Import.

    danach Ust. mit EÜR Import.

    danach Einkommenst. mit Gewerbe Import?

  • Da die EÜR die Basis für alle Steuererklärungen ist, muss diese natürlich immer als erstes erstellt werden, schon weil ja auch monatliche/quartalsweise Voranmeldungen aus dieser resultieren.

    Dann kannst du die Ergebnisse der EÜR in die Erklärungen übernehmen, importieren musst du nicht die ganze EÜR, sondern es werden - sofern du mit dem gesonderten Modul Einnahmenüberschussrechnung arbeitest - die meisten Daten übernommen und du musst diese dann nur noch kontrollieren und gegebenenfalls ergänzen. Wenn du die vereinfachte EÜR im Modul Einkommensteuer machst, musst du die entsprechenden Summen aus der EÜR manuell in die Erklärungen übertragen - importieren geht hier nicht.