Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Umsatz unter Kennziffer 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen" oder Kennziffer 41 "Innergemeinschaftliche Lieferungen" eintragen muss und würde gerne eure Einschätzungen dazu hören.
Es geht um eine durchgeführte Reparatur bei einem deutschen Unternehmen, welche aber im Auftrag eines niederländischen Unternehmens mit USt-ID durchgeführt worden ist. Die Rg. geht also an den Holländer, die Leistung wurde im Inland vollbracht und geliefert wurde nichts.
Bzgl. dessen, was ich bisher dazu gelesen habe und wegen der Bezeichnungen im Steuerformular muss das unter Kennziffer 21 eingetragen werden. Seht ihr das auch so?
Da ich schon mal dabei bin: In der Zusammenfassenden Meldung muss dann ebenfalls "innergemeinschaftliche sonstige Leistung" gewählt werden, richtig?