Untermiete Ausgaben höher als Einnahmen

  • Hallo,


    macht sich eine Untermiete steuerlich bemerkbar (positiv oder negativ), wenn man dadurch keinen Gewinn erzielt.

    Z.B. gibt es eine pflegebedürftige Person, die eigene Wohnung ist zu klein, daher wird die Nachbarwohnung ebenfalls gemietet, dort kommt die pflegebedürftige Person rein, die aber nicht den vollen Mietpreis aufbringen kann und nur einen Anteil zahlt.


    Oder ein Haus wird von zwei Personen bewohnt, eine Person ist der Hauptmieter und die andere Person als Untermieter eingetragen, die ursprüngliche Miete ist auf die qm genau aufgeteilt, so dass der Untermieter nur die Miete für die, von ihm genutzte Fläche, zahlt und der Hauptmieter dadurch keinen Gewinn hat.


    Ähnlich ist es hier beschrieben:

    Entstehen bei der Untervermietung Einkünfte aus Vermietung? (Steuern)
    Wer seine Wohnung oder ein Zimmer untervermietet generiert Einnahmen, Wir erklären ob bei der Untervermietung (steuerpflichtige) Einkünfte aus Vermietung…
    www.mietrecht.org


    Freue mich über euer Hinweise

    Denis

  • Wenn du keine Einnahmen erzielen willst, ist deine Vermietung rein privates "Hobby"! Ohne Gewinnerzielungsabsicht keine einkommensteuerliche Berücksichtigung - so einfach ist dies.

    Zu den rechtlichen Fragen, was angesetzt werden kann/muss, wende dich bitte an Angehörige der steuerberatenden Berufe. Steuergestaltung ist uns hier im Forum untersagt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du keine Einnahmen erzielen willst, ist deine Vermietung rein privates "Hobby"! Ohne Gewinnerzielungsabsicht keine einkommensteuerliche Berücksichtigung - so einfach ist dies.

    Was aber erst einmal durch das FA zu prüfen und zu bestätigen ist, weshalb eine entsprechende Einkunftsermittlung mit Zukunftsprognose und Erläuterung dem FA mit der ESt-Erklärung zuzuleiten ist.


    Aber was hat das Thema eigentlich mit dem gewählten Unterforum "Immobilien Verwaltung & Abrechnung" zu tun?