Kreditvermittlungsprovision bei vermieteter ETW

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich eben neu in diesem Forum angemeldet, daher zunächst mal Grüße in die Runde!


    Ich sitze gerade an der Anlage V meiner Steuererklärung, und hätte diesbezüglich eine Frage:

    Man liest immer wieder mal, dass Provisionen aus der Vermittlung eines Immobiliendarlehens als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.


    In meine Fall (Kreditnehmer) steht im ESIS Merkblatt: "Der Vermittler erhält eine einmalige Vergütung von x EUR"


    Meines Wissens nach lässt sich diese Vergütung aber nicht über die Werbungskosten geltend machen, da ich sie ja nicht "direkt" bezahlt habe, sondern sie in den Zinssatz des Darlehens integriert ist. Ich würde vermuten, dass das nur gehen würde, wenn ich die Vergütung selbst in einer einmaligen Zahlung geleistet hätte.


    Kann jemand bestätigen, ob das so stimmt?


    Vielen Dank schon mal vorab!


    Grüße

  • Ein Steuerberater kann dir das sicher bestätigen oder verneinen, wir nicht. Das wäre nämlich uns verbotene Beratung in Steuerfragen und hat nichts mit den Programmen von Buhl zu tun. Genaues kann man aus deinen Informationen auch nicht entnehmen, um eine eigene Meinung zu äußern - wer schuldet die Vergütung? Wann ist sie vom Schuldner zu zahlen? Wo steht, dass du sie über die Zinsen zahlst?

  • Sorry, die Frage ist wohl tatsächlich etwas naiv.

    Aber Du hast mit Deinen Gegenfragen natürlich recht, dass nirgends im Darlehensvertrag festgehalten ist, wer die Vergütung zu zahlen hat, oder inwieweit sie im Zinssatz verrechnet ist.

    Somit sicherlich auch nicht geltend zu machen. Vielen Dank für die Hilfe!


    Grüße

  • Die Frage ist ja nicht ganz unberechtigt. Aber es muss doch aus dem Vertrag ersichtlich sein, wer was wie schuldet? Wenn du die Provision über die monatlichen Raten zahlst, muss aus dem Ratenplan ersichtlich sein, welchen Anteil an den Raten die Provision hat und welchen die Zinsen. M. E. kann man in dieser Konstellation die Provision nicht auf einmal abziehen - aber hier solltest du steuerlichen Rat einholen.

  • Was mich sehr stutzig macht -

    im ESIS Merkblatt: "Der Vermittler erhält eine einmalige Vergütung von x EUR"

    Was ist ESIS? Steht da auch, wie die Vergütung zu zahlen ist? Steht da auch, wer die Vergütung zu zahlen hat?

  • Was ist ESIS?


    ESIS: Europäisches Standardisiertes Merkblatt - Damit werden die vorvertraglichen Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen erfüllt.


    Das ist in der Regel eine reine Information, die vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird. Das Informationsblatt allein begründet kein Rechtsverhältnis zwischen irgendwelchen Parteien.