Hallo zusammen,
ich habe mich eben neu in diesem Forum angemeldet, daher zunächst mal Grüße in die Runde!
Ich sitze gerade an der Anlage V meiner Steuererklärung, und hätte diesbezüglich eine Frage:
Man liest immer wieder mal, dass Provisionen aus der Vermittlung eines Immobiliendarlehens als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
In meine Fall (Kreditnehmer) steht im ESIS Merkblatt: "Der Vermittler erhält eine einmalige Vergütung von x EUR"
Meines Wissens nach lässt sich diese Vergütung aber nicht über die Werbungskosten geltend machen, da ich sie ja nicht "direkt" bezahlt habe, sondern sie in den Zinssatz des Darlehens integriert ist. Ich würde vermuten, dass das nur gehen würde, wenn ich die Vergütung selbst in einer einmaligen Zahlung geleistet hätte.
Kann jemand bestätigen, ob das so stimmt?
Vielen Dank schon mal vorab!
Grüße