Es wird nur der Freibetrag für 1 Kind berücksichtigt, obwohl ich zwei Kinder habe

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin nun fast fertig mit meiner Steuererklärung 2020 und muss feststellen, dass das Programm in seiner Steuerberechnung nur den Kinderfreibetrag für 1 Kind abzieht, ob ich wie jedes Jahr meine beiden Kinder eingetragen habe. Meine Kinder sind 15 und 17 Jahre alt und gehen beide noch zur Schule.


    Kann mir jemand sagen, woran das liegen könnte?


    Danke Euch!

    • Offizieller Beitrag

    ich bin nun fast fertig mit meiner Steuererklärung 2020 und muss feststellen, dass das Programm in seiner Steuerberechnung nur den Kinderfreibetrag für 1 Kind abzieht, ob ich wie jedes Jahr meine beiden Kinder eingetragen habe.

    Günstigerprüfung Familienleistungsausgleich (Kindergeld oder Kinderfreibetrag)? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ist das ein Menüpunkt, den ich irgendwo auswählen muss?

    Nein, Du musst Dir nur die Steuerberechnung nebst gesonderter Anlagen/Erläuterungen, ggf. auch denen zu den Formularen, anschauen.

  • Danke Dir!

    Habe mir die Erläuterungen angeschaut. Sie sind soweit auch einleuchtend.


    Aber ich muss jetzt doch noch einmal die dumme Frage stellen:

    Wenn mich die "Günstigerprüfung" eigentlich begünstigen soll, warum benachteiligt sie mich 2020 dahingehend, dass meine Steuererstattung aufgrund der Günstigerprüfung geringer ausfällt??

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich muss jetzt doch noch einmal die dumme Frage stellen:

    Wenn mich die "Günstigerprüfung" eigentlich begünstigen soll, warum benachteiligt sie mich 2020 dahingehend, dass meine Steuererstattung aufgrund der Günstigerprüfung geringer ausfällt??

    Es ist keine dumme Frage. Nur eine, die wir schon sehr oft beantwortet haben, wobei wir dann immer sehr gerne auf die erweiterte Forumssuche hinweisen. Einen Hinweis hatte ich Dir oben schon gegeben:

    Günstigerprüfung Familienleistungsausgleich (Kindergeld oder Kinderfreibetrag)? ;)

    Du bekommst eben nur eines von beidem. Ist der Kinderfreibetrag für ein Kind günstiger, dann wird dieser bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Im Gegenzug muss aber natürlich das bereits ausgezahlte Kindergeld zurückgezahlt/zurückgefordert werden. Und das passiert mit der Hinzurechnung im Rahmen der Steuerfestsetzung. Denn eben nur entweder oder. Ansonsten hättest Du ja beides, also eine doppelte Begünstigung.

  • Danke nochmals für Deine Erläuterungen!
    Ich bin jetzt dahinter gekommen, weshalb meine Steuererstattung im letzten Jahr höher ausgefallen war:


    Meine Frau war in 2019 fälschlicherweise mal für ein paar Monate auf Lohnsteuerklasse 6 (von 4) gesetzt worden.

    Das hatte sich über den Lohnsteuerausgleich ausgeglichen. Daher die scheinbar geringer ausfallende Erstattung für 2020!