Hallo,
Ich habe meine nebenberufliche Tätigkeit als Freiberufler zum 31.12.21 aufgegeben.
Soweit ich bisher recherchiert habe:
- Arbeitsmittel wie Laptop, obwohl GWG, werden ins Privatvermögen entnommen und gehören in den Übergangsgewinn.
- Guthaben des Geschäftskontos gehört ins Umlaufvermögen (Bank/Kasse)
2020 waren meine Umsätze exakt 0
Da hier ja nicht beraten werden darf würde ich mich über einen Stups in weiteres Infomaterial freuen
LG