GmbH Wirtschaftsgüter vom Betriebsprüfer als "privat genutzt" eingestuft

  • Ich habe seit einigen Jahren eine GmbH. Wir haben unser Geld bisher mit Softwareentwicklung und Vertrieb verdient. Seit 2 - 3 Jahren ist das Softwaregeschäft allerdings rückläufig, sodass wir uns weitere Standbeine aufgebaut haben bzw. derzeit aufbauen. Hierfür haben wir natürlich diverse Geräte und Maschinen anschaffen müssen (Vorstandsbeschlüsse bzw. Gesellschafterbeschlüsse liegen vor). Diverse Prototypen und Produkte sind inzwischen mit diesen Maschinen hergestellt worden. Seit Anfang dieses Jahres verkaufen wir nun erstmals der ersten dieser Produkte auch erfolgreich auf den großen Marktplätzen eBay, Amazon und auch in unserem eigenen Onlineshop.


    Nun haben wir eine FA Betriebsprüfung ins Haus bekommen und der Prüfer hat darum gebeten unsere Räumlichkeiten und Mschinen zu begutachten. Während dieser Ortsbegehung hat er auch mitgeteilt, dass er keine Widersprüchlichkeiten und Problemen in unserer Buchhaltung feststellen konnte. Dennoch fragte er, wofür wir unsere Maschinen und Geräte als "Softwarehersteller" denn benutzen. Nachdem ich ihm dies plausibel und wahrheitsgetreu mit den entsprechenden Hintergründen erläutert habe, schien er das auch verstanden zu haben und wir waren guter Dinge, dass die Betriebsprüfung somit ohne nennenswerte Feststellungen abgeschlossen werden kann, so wie ich es eigentlich von Anfang an vermutet habe. Denn ich würde mich selbst als so ziemlich den steuerherrlichsten Bürger dieser Republik bezeichnen, das aber nur nebenbei.


    Nun kommt aber der Hammer.

    In der letzten Woche erhielten wir bzw. mein Steuerberater eine E-Mail von dem Betriebsprüfer, in der er folgendes formulierte:


    "wir haben uns für eine vGA Lösung für alle WG entschlossen, für die eine private, auf das Gesellschaftsverhältnis beruhende, Nutzung möglich ist."


    Als ich das gelesen habe musste mich erst einmal hinsetzen.

    Wie kann es angehen, dass der Betriebsprüfer ohne auch nur irgendeinen Grund hierfür zu haben auf die Idee kommt, dass die Wirtschaftsgüter unserer GmbH privat genutzt werden, nur weil ich als Alleingesellschafter das theoretisch könnte? Wird ja auch aus seiner Formulierung "... möglich ist" deutlich.


    Im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass jeder Alleingesellschafter einer GmbH oder auch jeder Mehrheitsgesellschafter bei jeder Betriebsprüfung Angst haben müsste, dass der Betriebsprüfer einfach so ohne ersichtlichen Grund diverse Wirtschaftsgüter der GmbH als vGA rechnen kann, weil er der Auffassung ist, das die Geräte ja theoretisch auch privat genutzt werden könnten. Das wäre ja eine einzige Katastrophe und würde eine riesige Klagewelle nach sich für ziehen, davon bin ich überzeugt.


    Da ich aber kein Jurist bin und mit diesen steuerlichen Dingen nicht allzu sehr vertraut habe ich die letzten Tage das Internet auf links gedreht um einen solchen Sachverhalt / Referenzfall irgendwo zu finden. Das ist mir leider nicht gelungen. Das Thema "Liebhaberei" trifft auf eine GmbH nicht zu, da jede Anschaffung zunächst einmal betrieblich veranlasst ist. Ob sie erforderlich ist oder nicht spielt in erster Instanz keine Rolle. Die einzigen Referenzurteile bzw. Vorgänge die ich finden konnte, bezogen sich immer auf die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, die nicht über die ein 1%-Methode oder die Fahrtenbuchmethode abgerechnet wurden. Allerdings konnte ich überhaupt nichts zum Thema "Privatnutzung von Maschinen oder anderen Wirtschaftsgütern in der GmbH" finden. Kann das sein? Hat sich noch nie ein Gericht mit sowas beschäftigt oder hat sich gar noch nie ein Betriebsprüfer so weit aus dem Fenster gelehnt?


    Es kann doch nicht sein, dass der Betriebsprüfer das einfach so behaupten kann!? Meines Wissens muss er dies doch beweisen. Zumindest ist das die Aussage meines Steuerberaters. Auch kenne ich privat einen anderen Betriebsprüfer der mir ebenfalls bestätigt hat, dass der Prüfer nachweisen muss, dass definitiv eine Privatnutzung vorliegt, andernfalls scheidet eine verdeckte Gewinnausschüttung aus. In dieser "Darlegungspflicht" muss er auch die betreffenden Maschinen / Geräte konkret benennen und auch die Privatnutzungsanteile definieren, um eine korrekte Berücksichtigung zu erreichen.


    Natürlich kann er in keinster Weise nachweisen oder beweisen dass wir diese Maschinen und Geräte privat nutzen. Warum bin ich mir da so sicher? Weil ich ja selbst weiß das keine Privatnutzung stattfindet. Wie soll er also etwas beweisen, was nicht vorhanden ist? Ist es aber wirklich so? Muss er das wirklich nachweisen? Wäre ja der einzig richtige und sinnvolle Weg, weil ja sonst jedem Betriebsprüfer Tür und Tor geöffnet würde, um beliebige Wirtschaftsgüter einer GmbH einfach in eine vGA umzuwandeln weil dem vielleicht das Gesicht des Gesellschafters nicht passt.


    Im Internet konnte ich diverse Urteile zum Thema "Kfz" finden, in denen es jedenfalls genauso war. Der Betriebsprüfer musste dort nachweisen, dass tatsächlich das Fahrzeug privat genutzt wurde. Alles andere wäre ja auch ganz großer Unsinn, denn wie soll ein Gesellschafter eine Privatnutzung von Wirtschaftsgütern der GmbH gegenbeweisen, wenn diese schlicht nicht stattfindet? Ich kann ja nichts beweisen was nicht da ist .....


    Vor allem stellt sich mir die Frage, wo fängt es denn an und wo hört es auch auf? Die obige Formulierung der Prüfers lautet ja "für alle Wirtschaftsgüter". Daraus könnte man ja ableiten, dass nicht nur unsere Maschinen, die wir für die Produktion unserer neuen Produkte benötigen gemeint sind, sondern auch alle Wirtschaftsgüter die sonst noch in der GmbH als Betriebsvermögen verbucht wurden, wie Kaffeemaschinen, Kameras, Staubsauger, Geschirrspülmaschine, Luftfilter etc.. Theoretisch könnte der Gesellschafter diese ja ebenfalls aller auch privat nutzen. Was für ein Wahnsinn und wie abstrus sich allein dieser Gedanke schon anhört?


    Unglaublich womit man sich rumärgern muss und seine Zeit vergeudet, statt sich weiterhin um die Geschäfte der GmbH zu kümmern.

    Ganz nebenbei sei nur erwähnt, dass wir seit Bestehen der GmbH noch nicht ein einziges Jahr Verluste erwirtschaftet haben. Ganz im Gegenteil, wir haben jedes Jahr 6-stellige Steuerbeträge aufgrund der positiven Betriebsergebnisse abgeführt.


    Kann jemand etwas zu diesem Thema beitragen?


    Es kann doch nicht sein, dass ich der erste GmbH-Geschäftsführer und Alleingesellschafter in Deutschland bin, bei dem ein Betriebsprüfer auf diese krude Idee gekommen ist ... oder etwa doch? Wenn dem so ist, werden wir den Vorgang auf jeden Fall öffentlich machen und in Form eines Videotagebuches über die großen Kanäle publizieren, da im Falle eines Urteils zu unseren Ungunsten (und wir werden definitiv klagen) das ja im Grunde ein Grundsatzurteil wäre, was sich auf jede andere GmbH des Landes, die einen Allein- oder Mehrheitsgesellschafter hat auch auswirken würde. Jeder muss ja dann zukünftig damit rechnen, dass sein Betriebsvermögen nicht mehr Betriebsvermögen ist sondern als vGA eingestuft wird. Genau das wäre das Ergebnis eines solchen Urteils zu unseren Ungunsten. Dass das Finanzgericht aber so urteilt halte ich (und mein Steuerberater) für absolut ausgeschlossen. Sollte es doch so sein, werden wir definitiv auch bis zum BFH klagen, das steht völlig außer Frage. Ich werde nicht ein einziges Gerät oder eine einzige Maschine die er benennt als "privat genutzt" akzeptieren, weil ich es für meine Pflicht halte bei der Wahrheit bleiben.


    Andere Unternehmer und Gesellschafter in Deutschland müssen aber von diesem Vorgang und der völlig lebensfremden Vorgehensweise des Betriebsprüfers erfahren, weil er ganz offensichtlich bisher einmalig ist. Gruselig!


    Das Ergebnis dieser Situation ist nun, dass wir weitere Innovationsideen haben und gerne umsetzen würden, hierfür aber natürlich auch wiederum Investitionen tätigen müssten, im Moment aber alles beiseite gelegt haben und auf der Bremse stehen, weil wir zunächst abwarten müssen was aus diesem Vorgang wird. Sowas nennt man Innovationsbremse. Herzlichen Glückwunsch Deutschland, herzlichen Glückwunsch Betriebsprüfer! So ruiniert man Unternehmen! Bravo!

    • Offizieller Beitrag

    Kann jemand etwas zu diesem Thema beitragen?

    Ja:

    Zumindest ist das die Aussage meines Steuerberaters.

    Genau dieser ist Dein Ansprechpartner.


    Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Und eben diese Steuerberatung hast Du und brauchst Du weiterhin. Von daher schließe ich den Thread.


    Sinn des Forums ist auch nicht, den, manchmal verständlichen, Frust über etwaige Steuerungerechtigkeiten abzulassen. Du bist bei Deinem Steuerberater sicherlich in guten Händen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.