Verlustvortrag - Wiedereinstieg in den Beruf nach Masterstudium

  • Liebes Forum,


    ich habe schon ein bisschen im Forum gestöbert, und weiß, dass es schon einige Beiträge zum Thema Verlustvortrag gibt. Dennoch möchte ich gerne eine kurze Frage loswerden. Bitte habt Nachsicht mit jemandem, der im Thema Steuererklärung noch nicht so bewandert ist. :)


    Nach Berufsausbildung und Bachelorstudium war ich mehrere Jahre berufstätig, bevor ich von 2016 bis 2019 mein Masterstudium absolviert habe. In diesen Jahren hatte ich außer Bafög, Studienkredite sowie Minijob kein Einkommen, sollte also Verlustvorträge bilden können. Für die Jahre 2016 bis 2020 habe ich bis dato noch keine EST eingereicht.


    Vergangenes Jahr im Juni bin ich dann in den neuen Job gestartet. Nun will ich zunächst meine Steuererklärung für 2020 einreichen. Diese habe ich mit der WISO Software soweit fertiggestellt und dabei das Thema Studium/Verlustvorträge noch ausgeklammert/ignoriert. Bevor ich meine Steuererklärung für 2020 einreiche, will ich gerne sicher gehen, dass ich hinsichtlich Verlustvorträge keinen Fehler mache.


    Meine Fragen an das Forum sind deshalb folgende:


    1. Ich kann rückwirkend nur noch für die Jahre 2017 bis 2019 eine Steuererklärung einreichen bzw. einen Verlustvortrag geltend machen?
    2. Wirkt es sich für mich nachteilig aus, sprich gebe ich Verlustvorträge quasi auf, wenn ich meine Steuererklärung 2020 abgebe, ohne zuvor die Steuererklärungen für 2017 bis 2019 eingereicht zu haben? Kann ich die Verlustvorträge aus diesen Jahren z.B. auch in der Steuererklärung für 2021 geltend machen?
    3. Gibt es sonst etwas, dass ich aus eurer Sicht dringend beachten sollte?


    Vielen Dank vorab und einen schönen Abend!

  • 1. Du zäumst das Pferd von hinten auf. Auch schon wegen der Erklärungsfristen. Aber 2020 ist auch in zwei Tagen fällig, falls du durch den neuen Job erklärungspflichtig geworden bist. Das kannst du in § 46 Abs. 1 EStG nachlesen.

    2. Ohne die Erklärungen für die Vorjahre keine Verlustvorträge. Diese werden jedes Jahr gesondert festgestellt. Also bei 2017 anfangen und ein Jahr nach dem anderen erstellen und abgeben.

    Die Verlustvorträge werden immer mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnet. Wenn du also z. B. im Jahr 2020 soviel verdienst hast, dass die Vorträge ausgeschöpft werden, geht nichts mehr in das Jahr 2021. Wurde hier schon ein paar Mal thematisiert.

    3. Da müsstest du einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater fragen.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe schon ein bisschen im Forum gestöbert, und weiß, dass es schon einige Beiträge zum Thema Verlustvortrag gibt.

    Wirkt es sich für mich nachteilig aus, sprich gebe ich Verlustvorträge quasi auf, wenn ich meine Steuererklärung 2020 abgebe, ohne zuvor die Steuererklärungen für 2017 bis 2019 eingereicht zu haben? Kann ich die Verlustvorträge aus diesen Jahren z.B. auch in der Steuererklärung für 2021 geltend machen?

    Du hast aber nicht wirklich unsere Beiträge in den anderen Themen gelesen, oder? Zumindest nicht sehr intensiv. :(