Bereits gezahlte Umsatzsteuer wo eintragen?

  • Hallo,

    Ich habe eine PV Anlage. Für 2020 habe ich bereits im Februr die Umsatzsteuererklärung gemacht - und die wurde mir auch wie gewohnt im März vom Konto abgebucht.


    Jetzt mache ich meine Einkommenssteuererklärung, und habe wie die Jahre davor unter Selbständige meine PV Anlage eingetragen. Die EÜR habe ich mit der "programmgestützten Eingabe" gemacht. Nur finde ich kein eine Eingabemöglichkeit (mehr), wo ich die bereits im März '21 abgeführte Umsatzsteuer eintragen kann.


    Kann mir jemand helfen, wo ich das finde?


    VG

  • Guten Morgen.


    Das hilft leider überhaupt nicht weiter, da ich weder so eine "Photovoltaik-Ansicht" habe (wie wird die aktiviert??), ich habe auch kein Feld "Übrige Betriebsausgaben". Die 2020 (für 2019) an das FA gezahlte USt habe ich ja angegeben - das ist aber auch nicht das Thema.


    Es geht um die für das Jahr 2020 im Jahr 2021 abgeführte USt. Dafür finde ich kein Feld.


    Nochmal: Ich habe im Februar '21 für das Jahr 2020 eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. (Ich muss keine Voranmeldung mehr machen.)

    Die Umsatzsteuer wurde eingezogen.


    Ich finde kein Feld, in dem ich angeben kann, dass die für '20 fällige Umsatzsteuer bereits bezahlt wurde. Denn so geht WiSo davon aus, dass ich dem FA die Steuer für 2020 noch schulden würde, was ja nicht der Fall ist.


    Es geht also auch *nicht* um eine Vorauszahlung. Denn ich habe keine Vorauszahlungen geleistet - und eine "finale" Umsatzsteuererklärung abgegeben, die auch soweit korrekt bearbeitet wurde.


    MfG.

  • Die EÜR habe ich mit der "programmgestützten Eingabe" gemacht. Nur finde ich kein eine Eingabemöglichkeit (mehr), wo ich die bereits im März '21 abgeführte Umsatzsteuer eintragen kann.

    die USt. für 2020 sozusagen welche Du im März (nach)-gezahlt hast.

    Betriebsausgaben - an das Finanzamt gezahlte......USt. (mein Bild ist vom StSpBuch 2020, daher 2019 gezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    ...

    Das hilft leider überhaupt nicht weiter, da ich weder so eine "Photovoltaik-Ansicht" habe

    ?(

    Ich habe eine PV Anlage.


    Das hilft leider überhaupt nicht weiter, da ich weder so eine "Photovoltaik-Ansicht" habe (wie wird die aktiviert??), ich habe auch kein Feld "Übrige Betriebsausgaben". Die 2020 (für 2019) an das FA gezahlte USt habe ich ja angegeben - das ist aber auch nicht das Thema.

    Genau das ist das Thema. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob das ausgeübte Gewerbe nun eine PV-Anlage ist oder ein Handelsgewerbe etc. . Die Beispielbilder zeigen Eingabemöglichkeiten der üblichen Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang in Verbindung mit den USt-Dingen. Nicht mehr und nicht weniger.


    Ich finde kein Feld, in dem ich angeben kann, dass die für '20 fällige Umsatzsteuer bereits bezahlt wurde. Denn so geht WiSo davon aus, dass ich dem FA die Steuer für 2020 noch schulden würde, was ja nicht der Fall ist.

    Dann musst Du dem Programm sagen, ob es insoweit für Angaben zur EÜR 2020 geht, bei der Zahlungen in 2021 aufgrund des § 11 EStG überhaupt keine Rolle spielen, oder eben "nur" um Zahlen im Rahmen der Erstellung der USt-Erklärung 2020 und eine zutreffende Abrechnung im Programm /Vordruck (das FA rechnet eh mit seinen Ist-Zahlen). Und da sieht das Programm entsprechende Klicks vor. Du wirst u.a. explizit gefragt, ob für 2020 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben worden sind. Auch das ist aus einem der Screenshots in meinem verlinkten Beitrag zu sehen. Du hast offensichtlich nicht alle Screenshots richtig betrachtet.

  • ...

    Das hilft leider überhaupt nicht weiter, da ich weder so eine "Photovoltaik-Ansicht" habe

    ?(

    Tja, in den von Dir verlinkten Screenshots sind Eingabemasken, in denen so was wie Einspeisevergütung, bezogene Energiemenge etc drin steht.

    Diese Eingabemaske habe ich nicht / finde ich nicht - und trotzdem habe ich eine Photovoltaikanlage. Klingt schräg - ist aber so.


    Ich habe die Daten in "Freiberufliche uns selbständige Arbeit" eingetragen. Wie es da zu einer Eingabemaske kommt, die PV spezifisch ist, finde ich leider nicht.


    Innerhalb dieser Maske habe ich die EÜR gemacht - nicht als separate Datei.


    Ich finde kein Feld, in dem ich angeben kann, dass die für '20 fällige Umsatzsteuer bereits bezahlt wurde. Denn so geht WiSo davon aus, dass ich dem FA die Steuer für 2020 noch schulden würde, was ja nicht der Fall ist.

    Dann musst Du dem Programm sagen, ob es insoweit für Angaben zur EÜR 2020 geht, bei der Zahlungen in 2021 aufgrund des § 11 EStG überhaupt keine Rolle spielen, oder eben "nur" um Zahlen im Rahmen der Erstellung der USt-Erklärung 2020 und eine zutreffende Abrechnung im Programm /Vordruck (das FA rechnet eh mit seinen Ist-Zahlen). Und da sieht das Programm entsprechende Klicks vor. Du wirst u.a. explizit gefragt, ob für 2020 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben worden sind. Auch das ist aus einem der Screenshots in meinem verlinkten Beitrag zu sehen. Du hast offensichtlich nicht alle Screenshots richtig betrachtet.

    Isch 'abe 2020 geine UStVA gemacht. Deswegen wurde in 2020 auch keine USt an das FA abgeführt.


    Ich habe Anfang diesen Jahres eine Umsatzsteuererklärung für 2020 gemacht und eingereicht. Nun (über ein halbes Jahr später) erstelle ich eine Einkommenssteuererklärung für 2020. In der Zwischenzeit wurde die USt aber schon vom FA eingezogen.


    Vielleicht wird es jetzt klarer.


    M;

  • Die EÜR habe ich mit der "programmgestützten Eingabe" gemacht. Nur finde ich kein eine Eingabemöglichkeit (mehr), wo ich die bereits im März '21 abgeführte Umsatzsteuer eintragen kann.

    die USt. für 2020 sozusagen welche Du im März (nach)-gezahlt hast.

    Betriebsausgaben - an das Finanzamt gezahlte......USt. (mein Bild ist vom StSpBuch 2020, daher 2019 gezahlt.

    Diese Maske gibt es ganz offensichtlich nicht mehr im SteuerSparbuch 2021.


    M;

    • Offizieller Beitrag

    und trotzdem habe ich eine Photovoltaikanlage

    Ich habe die Daten in "Freiberufliche uns selbständige Arbeit" eingetragen.

    Und wo kommen die auf einmal her. Eine kleine und wichtige Info. Und sich wundern, dass einer möglicher Hilfesteller sich wundert, was Du da machst. :censored:


    Ich habe die Daten in "Freiberufliche uns selbständige Arbeit" eingetragen. Wie es da zu einer Eingabemaske kommt, die PV spezifisch ist, finde ich leider nicht.

    Warum sollte es im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit Angaben zu einer gewerblichen Tätigkeit geben?


    Aus dem verlinkten Beitrag:


    Und ein paar Zeilen darüber wird übrigens auch noch gefragt, ob es neben den PV-Umsätzen auch noch andere relevante Umsätze gibt.


    Diese Maske gibt es ganz offensichtlich nicht mehr im SteuerSparbuch 2021.

    Hat Dir @lavender schon zu gewerblichen Einkünften dargestellt und sieht bei den freiberuflichen Einkünften nicht anders aus.

  • Für 2020 habe ich bereits im Februr die Umsatzsteuererklärung gemacht - und die wurde mir auch wie gewohnt im März vom Konto abgebucht.

    Damit gehört das nicht in die EÜR 2020, sondern 2021, dort als gezahlte Umsatzsteuer. Du musst § 11 EStG beachten in der EÜR