Liebe Forengemeinde,
mein Name ist Peter, ich bin der Neue hier
Ich habe eine Frage zur Reisekostenerstattung bei zwei Tätigkeitsstätten (desselben Arbeitgebers).
A= Wohnung, B= 1. Tätigkeitsstätte, C= 2. Tätigkeitsstätte
Entfernungen: A<B 20 km, B<C 3 km, C<A 19 km
Ich suche beide Tätigkeitsstätten täglich auf, immer zuerst A und dann B. Abends fahre ich immer nach Hause.
Als Werbungskosten habe ich nun angegeben:
226 Tage à 20km Entfernungspauschale (A nach B)
226 Tage à 22km Reisekosten/Auswärtstätigkeit (B nach C und C nach A).
Ich war der Meinung, dass auch der Weg von C nach A (also auch der allabendliche Heimweg von der 2. Tätigkeitsst. zur Wohnung) als Reisekosten abzusetzen sind. Das Steuer Sparbuch hat mir das auch so berechnet.
Nun hat mein Finanzamt mir als Reisekosten (Auswärtstätigkeit) nur 226 Tage à 3 km anerkannt, mit Hinweis, A sei ja die 1. Tätigkeitsstätte (? hab ich ja auch nix anderes behauptet).
Frage: Wer hat Recht? Ist tatsächlich C>A nicht als Reisekosten absetzbar?
Danke euch für eure Einschätzung!
Grüße
Peter