Reisekosten bei 2 Tätigkeitsstätten

  • Liebe Forengemeinde,


    mein Name ist Peter, ich bin der Neue hier :)
    Ich habe eine Frage zur Reisekostenerstattung bei zwei Tätigkeitsstätten (desselben Arbeitgebers).

    A= Wohnung, B= 1. Tätigkeitsstätte, C= 2. Tätigkeitsstätte
    Entfernungen: A<B 20 km, B<C 3 km, C<A 19 km
    Ich suche beide Tätigkeitsstätten täglich auf, immer zuerst A und dann B. Abends fahre ich immer nach Hause.

    Als Werbungskosten habe ich nun angegeben:
    226 Tage à 20km Entfernungspauschale (A nach B)
    226 Tage à 22km Reisekosten/Auswärtstätigkeit (B nach C und C nach A).
    Ich war der Meinung, dass auch der Weg von C nach A (also auch der allabendliche Heimweg von der 2. Tätigkeitsst. zur Wohnung) als Reisekosten abzusetzen sind. Das Steuer Sparbuch hat mir das auch so berechnet.

    Nun hat mein Finanzamt mir als Reisekosten (Auswärtstätigkeit) nur 226 Tage à 3 km anerkannt, mit Hinweis, A sei ja die 1. Tätigkeitsstätte (? hab ich ja auch nix anderes behauptet).

    Frage: Wer hat Recht? Ist tatsächlich C>A nicht als Reisekosten absetzbar?

    Danke euch für eure Einschätzung!

    Grüße
    Peter


    • Offizieller Beitrag

    M.E. liegen beide falsch, das FA und Du auch:


    226 Tage à 20km Entfernungspauschale (A nach B)

    226 x 20 x 0,30€ x 1/2 (nur die halbe Pauschale, da nur eine Strecke gefahren)


    B<C 3 km

    226 x 3 x 0,30€


    C nach A

    226 x 19 x 0,30€


    Falls es sich um ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet wie ein Betriebsgelände des AG handelt, wäre es evtl. wie vom FA unterstellt. Allerdings würden m.E. auch da die Zahlen nicht stimmen, da Hin- und Rückstrecke sich ja unterscheiden.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Es ist kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet.


    Dann verstehe ich es richtig, dass ich die Entfernungspauschale A nach B halbieren muss, weil ich nie am gleichen Tag von der ersten Tätigkeitsstätte nach Hause fahre?

    Und im Gegenzug kann ich dann 22 km pro Tag Reisekosten ansetzen, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Dann verstehe ich es richtig, dass ich die Entfernungspauschale A nach B halbieren muss, weil ich nie am gleichen Tag von der ersten Tätigkeitsstätte nach Hause fahre?

    Und im Gegenzug kann ich dann 22 km pro Tag Reisekosten ansetzen, richtig?

    So würde ich das lösen. Steht ja oben.