Kirchensteuer auf Steuerbescheid trotz Austritt

  • Hallo zusammen,


    ich bin steuertechnisch leider ein totaler Anfänger und habe in diesem Jahr meine erste Steuererklärung abgegeben. Kann sein, dass meine Frage ziemlich blöd ist, aber ich finde online einfach keine konkrete Antwort. Also:

    - Ich bin jetzt 25 und schon vor 5 Jahren aus der Kirche ausgetreten (den Nachweis habe ich auch schriftlich)
    - Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2020 steht aber, dass mein Arbeitgeber ca. 320 Euro einbehalten hat (6.). In meinen Augen dann fälschlicherweise, oder? Das hat schon beim Ausfüllen der Steuererklärung beim Programm für eine Nachfrage gesorgt, die ich aber überspringen konnte
    - Nun habe ich meinen elektronischen Steuerbescheid bekommen. Auch dort hat die Kirchensteuer offensichtlich für "Ärger" gesorgt

    - Unter "festzusetzende Kirchensteuer" tauchen in der Spalte des Amts ca. 330 Euro, das Programm zeigt mir 0 an

    - Unter "Anzurechnende Kirchensteuer" stimmen die Zahlen überein. Da werden mir in beiden Fällen die oben erwähnten 320 Euro angezeigt
    - Unter "Vollziehung der Kirchensteuer" stehen unter Amt knapp 5 Euro, bei Programm die ca. 320 Euro von oben

    - Auch unter "Ausgleich durch Verrechnung" gibt es unterschiedliche Werte (0 bei Amt, ca. 50 Euro unter Programm)


    Das Ende vom Lied: Statt dass ich wie vom Programm errechnet einige hundert Euro wiederbekomme, soll ich jetzt sogar noch Steuern nachzahlen. Kann das sein? Oder ist da was schiefgelaufen? Wäre echt nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

    Vielen Dank vorab und sorry noch mal für die blöde Frage :) ,
    Michi

    • Offizieller Beitrag

    Das Ende vom Lied: Statt dass ich wie vom Programm errechnet einige hundert Euro wiederbekomme, soll ich jetzt sogar noch Steuern nachzahlen. Kann das sein?

    Was sagen denn die gespeicherten ELSTAM-Daten, die ja auch der AG abruft?


    Ich bin jetzt 25 und schon vor 5 Jahren aus der Kirche ausgetreten (den Nachweis habe ich auch schriftlich)

    Und die Austrittsbescheinigung hast Du dem FA auch mal mit einer ESt-Erklärung vorgelegt? Was hast Du denn in den ESt-Erklärungen insoweit eingetragen?


    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2020 steht aber, dass mein Arbeitgeber ca. 320 Euro einbehalten hat (6.). In meinen Augen dann fälschlicherweise, oder

    Das muss doch schon im Rahmen der monatlichen Abrechnungen der Fall gewesen sein und geklärt werden können.


    Das hat schon beim Ausfüllen der Steuererklärung beim Programm für eine Nachfrage gesorgt, die ich aber überspringen konnte

    Was, wie man sieht, nicht immer sinnvoll ist. Zumindest nicht, ohne das FA auf diesen Umstand hinzuweisen.

  • Hi,

    erstmal danke für deine Antwort

    Zitat

    Was sagen denn die gespeicherten ELSTAM-Daten, die ja auch der AG abruft?

    Da ist unter Kirchensteuerabzug des Steuerpflichtigen "ev" eingetragen.


    Zitat

    Und die Austrittsbescheinigung hast Du dem FA auch mal mit einer ESt-Erklärung vorgelegt? Was hast Du denn in den ESt-Erklärungen insoweit eingetragen?

    Nein, wie gesagt, ich habe in diesem Jahr meine erste Steuererklärung überhaupt abgegeben und mich in den letzten drei Jahren nicht drum gekümmert. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die Sache mit dem Austritt vom AG, den ich mW auch davon in Kenntnis gesetzt hatte, geregelt wird.


    Zitat

    Das muss doch schon im Rahmen der monatlichen Abrechnungen der Fall gewesen sein und geklärt werden können.

    Richtig, allerdings ist es mir nie aufgefallen, weil ich meine Abrechnung dahingehend nie wirklich gecheckt habe. Ich weiß: mein Fehler :rolleyes:


    Zitat

    Was, wie man sieht, nicht immer sinnvoll ist. Zumindest nicht, ohne das FA auf diesen Umstand hinzuweisen.

    Auch hier: völlig richtig. Da ich den Punkt aber einfach überspringen konnte und auch keine weiteren Hinweise vom Programm bekommen habe, habe ich mir nichts weiter dabei gedacht. Der Gedanke, dass ich das FA auf diese "Fehlermeldung" hinweisen kann, ist mir um ehrlich zu sein gar nicht gekommen.


    Ich vermute mal, mein nächster Schritt wäre dann erstmal Einspruch einlegen und die Sache nicht der (Nicht-)Kirchenzugehörigkeit klären?


    Noch mal danke für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die Sache mit dem Austritt vom AG, den ich mW auch davon in Kenntnis gesetzt hatte, geregelt wird.

    Nein, das Amtsgericht teilt dem FA so etwas nicht automatisch mit und der AG muss sich nach den ELSTAM-Daten richten.


    Ich vermute mal, mein nächster Schritt wäre dann erstmal Einspruch einlegen und die Sache nicht der (Nicht-)Kirchenzugehörigkeit klären?

    Einspruch ja, aber nicht zwingend beim FA. Das kommt darauf an, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. In NRW sieht es z.B. so aus:


    Ist aber, je nach Bundesland und Konfession, auch schon mal anders geregelt.


    Ruf doch einmal beim FA an, ob die das netter Weise von sich aus ändern, wenn Du die entsprechende Austrittsbescheinigung kurzfristig nachreichst (geht über die Buhl-Software oder im ELSTER-Portal).


    Kannst ja dann netter Weise mal an dieser Stelle posten, was daraus geworden ist. ;)