Leere Eigentumswohnung & haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Guten Tag,


    ich bin Miteigentümer einer Wohnung und mein Anteil beträgt 80%. Meiner Frau gehören die restlichen 20%. Wir leben seit 2019 voneinander getrennt und werden für das Jahr 2020 Einzelveranlagungen durchführen.


    Sie hat die Wohnung während der ersten 7 Monate des Jahres 2020 bewohnt und während dieser Zeit das Hausgeld auch bezahlt.

    Während der restlichen 5 Monate des Jahres stand die Wohnung leer und ich habe das Hausgeld bezahlt (ich kann das anhand der Bankbelege beweisen). Wir haben keine Absicht die Wohnung zu vermieten und müssen uns noch über einen möglichen Verkauf abstimmen.


    Ich habe nun die Jahresabrechnung von der Hausverwaltung erhalten. Meine Fragen:


    - Darf ich für die letzten 5 Monate des Jahres (als die Wohnung leer stand) die haushaltsnahen Dienstleistungen in meiner Steuererklärung für das Jahr 2020 berücksichtigen? Soll ich 5/12 von der Summe eintragen?

    - Wenn ja, darf ich 100% von 5/12 absetzen, oder lediglich 80% davon, da ich zu 80% Eigentümer bin? Wie gesagt, für die letzten 5 Monate des Jahres, habe ich das Hausgeld in voller Höher bezahlt.


    Vielen Dank!


    Mark

  • Zu haushaltsnahen Aufwendungen nach § 35a EStG fehlt ein bedeutendes Merkmal. Es handelt sich nicht um den eigenen Haushalt! Also no chance.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich für die letzten 5 Monate des Jahres (als die Wohnung leer stand) die haushaltsnahen Dienstleistungen in meiner Steuererklärung für das Jahr 2020 berücksichtigen? Soll ich 5/12 von der Summe eintragen?

    Nein, mangels Eigennutzung kein § 35a EStG. Und mangels Vermietungsabsicht auch keine Einkunftsart zutreffend.