Wasserabrechnung für Wohnung ohne Zählerstände

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier ein paar Antworten gelesen, die der meiner Frage nahe kommen, aber leider nicht ganz treffen.

    Dabei aber viel anderes gelernt :thumbup:


    Frage in kurz:
    wie lege ich Objekt und Kaltwasserverbrauch der Wohnung (Zählerstände nicht vorhanden) richtig an?


    in lang:

    Nachdem die Abrechnung eines Hauses fertig war, dachte ich nur noch etwas Fingerübung für die einzelne vermietete Wohnung eines MFH vor mir zu haben, da hier die Abrechnung von der Verwaltung vorliegt.

    Ich tue mich aber etwas schwer mit der Eingabe des Wasserverbrauchs.


    Ich habe:

    - den einzelnen Verbrauch für das Jahr (aber ohne Zählerstände)

    - den Gesamtverbrauch für das Haus (ohne Zählerstände und ohne die Verbräuche der anderen Wohnungen natürlich)


    Wie gebe ich das nun?

    Bzw. wie lege ich so eine Wohnung korrekt an?


    Ich habe es angelegt als "Eigentumswohnung".

    Bei der Umlegung habe ich mehreres ausprobiert, aktuell "umgelegt nach Wohnungen", da ich ja nur den Verbrauch der einzelnen Wohnung habe.

    Dann fiktive Zählerstände (normaler Zähler, Zählernummer 1, 01.01.2020 mit 0 m³, 31.12.202 mit xyz m³)

    Dann kommt die Fehlermeldung: "Der Gesamtverbrauch für "Kaltwasser" im Objekt "xx" konnte nicht ermittelt werden."

    Umlegung wieder auf "Kaltwasser (Verbrauch in m³)" gestellt.

    Wenn ich dann auch dafür einen fiktiven Zähler anlege, erscheint in der Abrechnung kein Kaltwasser, wohl aber Abwasser.


    Was mache ich falsch?

  • Was mache ich falsch?

    Du hast verschiedene Informationen angegeben, daher wäre es für mich wichtig zu wissen, ob in dem Objekt:


    - Wohnungswasser (kalt und warm) vorhanden sind, wenn ja

    - du nur den Gesamtverbrauch laut Wasserwerke hast

    - solltest du Kaltwasserzähler haben, dann diese den Wohnungen zuteilen, dann musst du auch Verbrauchsstände eingeben, denn sonst kannst du nichts aberechnen.

    - was meinst du mit "fiktiven" Zählern?


    Bitte etwas klarer darstellen, denn im Moment weiß ich nicht, was wirklich in dem Objekt vorliegt. Solltest du keine Wohnungswasserzähler haben, kannst du nur den Verbrauch über Wohnfläche oder, wenn es im Mietvertrag steht, nach Personen abrechnen.

  • hier die Abrechnung von der Verwaltung vorliegt.

    Es gibt eine Abrechnung der Verwaltung, oder verstehe ich das nicht ?

    Zähler sind nicht einzutragen, sondern die Kosten richtig dem Mieter zuzuordnen.

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  • Zunächste mal ein fettes Danke und Sorry :whistling:

    Ich habe mit einer Email gerechnet, falls eine Antwort kam, und bald darauf nicht mehr dran gedacht.


    Wie ich das liebe, wenn noch Informationen fehlen und der Threadersteller abtaucht und sich nicht mal bedankt....


    Wenn ich das richtig verstehe, trage ich gar keine Zähler ein. Sondern nur unter "Rechnung" "Nach Umlageschlüssel" und Kategorie "Wasser"?


    Dann erhalte ich bei "Abrechnung erstellen":

    Der Gesamtverbrauch für "Kaltwasser" im Objekt "xy" konnte nicht ermittelt werden. Um den Umlageschlüssel "Kaltwasser" in einer Eigentumswohnung berechnen zu können, ist die Angabe des Gesamtverbrauchs über einen Hauptzähler notwendig. Bitte legen Sie den nötigen Hauptzähler im Bereich "Zähler" an.
    Für den Umlageschlüssel "Kaltwasser" sind keine Zähler in den Wohnungen vorhanden. Um Kosten nach diesem Verbrauchsschlüssel zu verteilen, legen Sie bitte mindestens einen Zähler an und ordnen Sie diesem den Umlageschlüssel zu.
    Für den Zeitraum "01.01.2020 - 31.12.2020" konnte kein Verbrauch für den Umlageschlüssel "Kaltwasser" ermittelt werden. Wenn für einen bestimmten Zeitraum ein Verbrauch von 0 erfasst ist, können auf diesen Zeitraum keine Kosten umgelegt werden. Die hier entstehenden Differenzen würden zu Lasten des Vermieters gehen. Bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Eingaben.


    Irgendwas mache ich noch falsch.