Hallo,
ich bin Neu ier und habe zu diesem Thema eine Frage. Ich habe für 2020 Daten in die KAP eingetragen und nun berechnet mir das Programm Einkommenssteuer.
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Kapitalerträge | 0.000 | |
ab noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag | 801 | |
Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG | 0.000 |
Berechnung der Einkommensteuer
Zu versteuern nach
§ 32b EStG Progressionsvorbehalt mit 25,6457 % (Grundtarif) Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i. H. v. 0.000 € | 00.000 | 00.000 |
Tarifliche
Einkommensteuer
ab Steuerermäßigung nach § 35a EStG lt. Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Haushaltsnahe Leistungen) | 00.000 000 | |
dazu Steuern auf 0.000 € nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG lt. Steuern nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer) | 000 | |
Festzusetzende Einkommensteuer | 00.000 |
Berechnung des Solidaritätszuschlags | 00.000 | |
Bemessungsgrundlage (ohne Steuer nach § 32d EStG) davon 5,5 % Solidaritätszuschlag | 000 | |
Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge nach § 32d EStG (000 € x 5,5 %) | 00 | |
Festzusetzender Solidaritätszuschlag | 000 |
Warum werden meine Kapitalerträge, die ja durch die Depotbanken schon mit der Abgeltungsteuer+SoliZuschlag abgerechnet wurden nun noch einmal versteuert? Auch wurde bein den Depotbanken der jeweils angegebene Pauschbetrag berücktsichtigt.
In der Steuerabrechnung in der Formularansicht werden die Abgeltungsteuer+SoliZuschlag auch aufgeführt, aber nirgends abgezogen.
Ich verstehe es nicht, ich dachte, die Bank rechnet ab und dann ist alles versteuert und gut ist.
Es handelt sich hier auch nicht um irgendwelche komischen SuperSonderKaufgeschichte, es ist schlichter Aktien- bzw. ETF-Handel.
Kann mir jemand das erklären?
Danke und viele Grüße