Einkommensteuer auf Kapitalerträge

  • Hallo,

    ich bin Neu ier und habe zu diesem Thema eine Frage. Ich habe für 2020 Daten in die KAP eingetragen und nun berechnet mir das Programm Einkommenssteuer.


    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)

    Kapitalerträge 0.000
    ab noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag 801
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG     0.000

    Berechnung der Einkommensteuer

    Zu versteuern nach

    § 32b EStG Progressionsvorbehalt mit 25,6457 % (Grundtarif)
    Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i. H. v. 0.000 €
    00.00000.000
    Tarifliche Einkommensteuer
    ab Steuerermäßigung nach § 35a EStG
    lt. Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Haushaltsnahe Leistungen)
    00.000
    000
    dazu Steuern auf 0.000 € nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG                                                                       
    lt. Steuern nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer)
    000
    Festzusetzende Einkommensteuer 00.000


    Berechnung des Solidaritätszuschlags 00.000
    Bemessungsgrundlage (ohne Steuer nach § 32d EStG)
    davon 5,5 % Solidaritätszuschlag
    000
    Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge nach § 32d EStG (000 € x 5,5 %) 00
    Festzusetzender Solidaritätszuschlag000


    Warum werden meine Kapitalerträge, die ja durch die Depotbanken schon mit der Abgeltungsteuer+SoliZuschlag abgerechnet wurden nun noch einmal versteuert? Auch wurde bein den Depotbanken der jeweils angegebene Pauschbetrag berücktsichtigt.

    In der Steuerabrechnung in der Formularansicht werden die Abgeltungsteuer+SoliZuschlag auch aufgeführt, aber nirgends abgezogen.

    Ich verstehe es nicht, ich dachte, die Bank rechnet ab und dann ist alles versteuert und gut ist. :/

    Es handelt sich hier auch nicht um irgendwelche komischen SuperSonderKaufgeschichte, es ist schlichter Aktien- bzw. ETF-Handel.


    Kann mir jemand das erklären?


    Danke und viele Grüße :)

  • Hallo,

    ich bin Neu ier und habe zu diesem Thema eine Frage. Ich habe für 2020 Daten in die KAP eingetragen und nun berechnet mir das Programm Einkommenssteuer.


    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)

    Kapitalerträge 0.000
    ab noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag 801
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG     0.000

    Berechnung der Einkommensteuer


    Zu versteuern nach

    00.000Tarifliche Einkommensteuer
    ab Steuerermäßigung nach § 35a EStG
    lt. Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Haushaltsnahe Leistungen)
    00.000
    000
    dazu Steuern auf 0.000 € nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG                                                                       
    lt. Steuern nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer)
    000
    00.000


    000

    Bemessungsgrundlage (ohne Steuer nach § 32d EStG)
    davon 5,5 % Solidaritätszuschlag
    000
    Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge nach § 32d EStG (000 € x 5,5 %) 00


    Warum werden meine Kapitalerträge, die ja durch die Depotbanken schon mit der Abgeltungsteuer+SoliZuschlag abgerechnet wurden nun noch einmal versteuert? Auch wurde bein den Depotbanken der jeweils angegebene Pauschbetrag berücktsichtigt.

    In der Steuerabrechnung in der Formularansicht werden die Abgeltungsteuer+SoliZuschlag auch aufgeführt, aber nirgends abgezogen.

    Ich verstehe es nicht, ich dachte, die Bank rechnet ab und dann ist alles versteuert und gut ist. :/

    Es handelt sich hier auch nicht um irgendwelche komischen SuperSonderKaufgeschichte, es ist schlichter Aktien- bzw. ETF-Handel.


    Kann mir bitte jemand das erklären?


    Danke und viele Grüße :)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuer auf Kapitalerträge“ zu „Einkommensteuer auf Kapitalerträge“ geändert.
  • Wenn die Abgeltungssteuer überall korrekt einbehalten wurde, brauchst Du Dir die Mühe nicht machen,

    es in der Anlage KAP nochmals einzutragen. Es wird dann im Bescheid lediglich ausgewiesen, was schon abgerechnet wurde.


    Nur wenn eine Günstigerprüfung beantragt wird (sagt Wiso, ob sinnvoll), wird "neu" gerechnet.

  • Das sieht eher danach aus, dass die von den Banken erstellten Steuerbescheinigungen zum Jahresende nicht 1:1 eingegeben wurden (weil irrtümlich angenommen wurde, dass diese per Elster an die Finanzämter gehen?). Wenn der Freibetrag bei den Banken berücksichtigt wurde, im Bescheid aber keiner abgezogen wurde, weißt dies auf falsche Eingaben im Programm hin.

    Davon abgeshen: es kann gerade bei geringen Einkommen durchaus günstig sein, die Kapitalerträge mit anzugeben wegen der Günstigerprüfung (wie Eliza richtig anmerkt). Aber dann müssen die Bescheinigungen wirklich 1:1 übernommen werden.

  • Danke für die Antworten. Ich habe das Finanzamt angerufen und die sagten mir, ich solle einen Widerspruch einlegen und bräuchte das theoretisch gar nicht angeben, da ja schon alles abgerechnet ist. Und ich habe eben einen Antrag aug Günstigerprüfung gestellt, der bei mir sinnfrei ist. Jetzt schaue ich mal, was passiert. Wenn alles gut geht bekome ich 460 Euro mehr :)