Photovoltaik Umsatzsteuer, Vereinfachungsregel stattgegeben, nun keine EüR mehr

  • Hallo,

    ich habe sehr viel hier im Forum gesucht und komme aber nicht weiter und hoffe auf Eure Hilfe. Deshalb ein neuer Thread


    Photovoltaik mit 9,96kwp auf dem mehrfamilenhaus, ich bewohne eine Eigentumswohnung selbst.

    das Dach ist gepachtet, ich bin alleiniger Anlagenbetreiber, alle Inmvestitionen nur über mich

    Strom verkaufe ich an 2 Mieter/Mieteigentümer


    Habe bis jetzt EüR gemacht und nun eine Antrag auf Vereinfachungsregel beim FA gestellt --> stattgegeben

    Jetzt muss ich keine EüR mehr machen (Gewinne müssen nicht versteuert werden), aber ich muss noch immer Umsatzsteuer machen.


    Meine Frage(n):


    Wo, in welchem Modul trage ich sinnvollerweise meine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber ein, wo die Ausgaben für den bezogenen Stom, und wo die Einnahmen durch den Stromverkauf an die Mieter? (Modul: Einkommenssteuer oder Umsatzsteuererklärung)?

    Eigentlich muss ich ja nur noch jeweils die Umsatzsteuer vom netzbetreiber, von Strombezug und von den Mietern eintragen, weil ich ja kein gewinn mehr versteuer muss, ist das richtig?


    Es gibt in manchen Bilder anderer Threads den Satz "soll auf die Abgabe einer EüR und auf besteuerung von gewinnen und verlusten verzichtet werden?", das würde ja auf meinen Fall zutreffen, aber ich finde das in meinem Wiso-Steuer-Programm leider nicht. ist das im Modul Einkommenssteuer unter Gewerbetreibende, oder im Umsatzsteuermodul zu finden.


    Es wurde ja auch davon gesprochen, dass man eine fiktive Einkommensteuer-Datei erstellt um damit die Umsatzsteuer abgeben zu können.


    Sorry schon vorab, ich habe sehr wenig Ahnung und freue mich über jegliche Hilfe und komme durch Forumssuche einfach nicht weiter.



    • Offizieller Beitrag

    Es wurde ja auch davon gesprochen, dass man eine fiktive Einkommensteuer-Datei erstellt um damit die Umsatzsteuer abgeben zu können.

    Das ist doch längst überholt durch die relativ neue Programmfunktion, die Du selber jetzt als Screenshot angehängt hast. Genau das haben wir kürzlich erst in gleichlautenden Threads so beschrieben.


    Wo, in welchem Modul trage ich sinnvollerweise meine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber ein, wo die Ausgaben für den bezogenen Stom, und wo die Einnahmen durch den Stromverkauf an die Mieter? (Modul: Einkommenssteuer oder Umsatzsteuererklärung)?

    Nochmals, Du hast es doch selber angehängt und musst nur die Folgerungen daraus nachvollziehen und schauen, was das Programm aus Deinem Klick macht. Wie von Zauberhand sollte die EÜR weg sein und in ähnlicher Form zu einer Anlage zur USt-Erklärung werden.


    Einfach mal selber mit einer Testdatei (Dateikopie) etwas "herumspielen" und das Programm Kennenlernen.

  • Hallo miwe4,


    entschuldigung, aber genau den Punkt ""soll auf die Abgabe einer EüR und auf besteuerung von gewinnen und verlusten verzichtet werden?" finde ich in emienm Programm nirgends. Ich habe alles durchsucht.

    Es ist echt toll, dass Du hier viel hilfst, aber es kommt oft eher wie Belehrungen rüber, und ich komme mir jetzt blöd vor, weil Du mir nicht sagst, wo ich das finde und wie ich es machen kann, sondern mir eher aufzeiusgt dass ich zu blöd dazu bin.

    Ist vielleicht nicht so gemeint, kommt aber bei mir so an.


    Es würde mir derutlich mehr helfen, gesagt zu bkeommen, wo ich es finde und wie ich mnein Problem lösen kann.


    dennoch Danke.

  • @Alle:

    Kann mir bitte jemand sagen, wo ich diesen Punkt "soll auf die Abgabe einer EüR und auf besteuerung von gewinnen und verlusten verzichtet werden?" in meinem Wiso-Steuer-Sparbuch 2021 als Desktop-Variante finden kann?

    Ich finde es einfach nicht, habe schon rauf und runter durchgesucht.

    Wäre sehr dankbar für Hilfe, und ja , ich bin sehr ungeübt mit dem Programm.


    Und weiß jemand, ob ich obwohl ich keine EüR mehr, nur noch Umsatzsteuererklärung machen muss, trotzdem alle Einkünfte und Ausgaben angeben muss?

    Sorry, mir fehlt hier sicherlich das Basiswissen.

    Ich verstehe aktuell nicht, was dann der Unterschied bzw. die Vereinfachung ist, Ich muss zwar keine EüR machen, aber dann ja trotzdem alle Angaben in der Umsatzsteuer eingeben, richtig?


    Ich Danke Euch schon vorab für Erklärung und Hilfe.,