Hallo,
ich bin gerade dabei schonmal meine EÜR für 2021 vorzubereiten und habe ein paar Eingruppierungsfragen.
Zu meinem Hintergrund: Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst in Vollzeit und habe Nebentätigkeiten. Finanzamt will neben der Steuererklärung eine EÜR.
Ich komme nicht, und werde auch nicht, über die Kleinunternehmerreglung herauskommen. Mein Hauptproblem ist im Moment die Einordnung, denn die Nebentätigkeiten sind mehrere:
1) Dozententätigkeit an einer Hochschule (Umsatzsteuerbefreit, Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG greift)
2) Tätigkeit für eine Heilberufekammer (Nicht Umsatzsteuerbefreit, aber Begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG)
3) Tätigkeit für Berufsverband (Nicht Umsatzsteuerbefreit und auch nicht durch § 3 Br. 26 o.ä. gedeckt)
Frage 1: Welches Sachkonto für was? (oder 8603 für alle?)
Frage 2: Ich werde nicht über die 22k Euro für die Kleinunternehmerreglung kommen mit diesen Einnahmen. Bei der EÜR werde ich aber gefragt (pro Buchung): "Steuer?". Was gebe ich hier an?
a) Keine Umsatzsteuer, da ich ja nicht Umsatzsteuerpflichtig bin/war/sein werde
b) Einen Umsatzsteuersatz von 19%, weil die Tätigkeiten 2 und 3 ja nicht Umsatzsteuerbefreit sind
Frage 3: Wie redundant zur Berufstätigkeit?
Ich mache ja für meine Berufstätigkeit zusätzlich eine Einkommenssteuererklärung. Muss ich Ein- und Ausgaben in deren Rahmen auch nochmal in der EÜR aufführen?
Beispiel: Ich kaufe mir ein Fachbuch für meinen Job. Taucht das dann auch in der EÜR auf?
Herzliche Grüße
Marcel