Vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme und damit steuerpflichtiger Gewinn ?

  • Frage zum Thema Erfassung der Umsatzsteuer im WISO -Steuerprogramm (Gewerbebetrieb Photovoltaik)


    Einnahmeüberschussrechnung, Gewinnermittlung


    Betriebseinnahmen


    In der Zeile 14 erscheinen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinahmen.


    In der Zeile 16 erscheint die vereinnahmte Umsatzsteuer des Netzbetreibers.


    Beides zusammen ergibt die Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 22)


    Nach Abzug der Betriebsausgaben (Zeile 88)


    ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn (Zeile 109)



    Meine Frage:


    Ist es richtig, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer vom Netzbetreiber (Zeile 16) vollständig in die Betriebseinnahmen (Zeile 22) einfließt und damit bei Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns berücksichtigt wird oder muss ich bei der Datenerfassung (Einkünfte Gewerbebetrieb) etwas anderes beachten?


    Die Umsatzsteuererklärung ist mir verständlich (Steuerpflichtige Lieferungen minus Vorsteuerbeträge aus Rechnungen gleich verbleibende Umsatzsteuer)



    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es richtig, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer vom Netzbetreiber (Zeile 16) vollständig in die Betriebseinnahmen (Zeile 22) einfließt und damit bei Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns berücksichtigt wird

    Ja, das ist richtig. Entsprechend wird ja auch im Rahmen der Betriebsausgaben die Dir von anderen Unternehmern für Deinen Betrieb in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) als Betriebsausgabe berücksichtigt.