Hallo,
ich habe beruflich bedingt eine doppelte Haushaltsführung.
Nun habe ich in dem Kontext der Absetzbarkeit von Einrichtungsgegenständen folgende Frage:
Ich habe einen Schrank im November 2021 für den Betrag von 1500 Euro gekauft.
Davon habe ich 50% im November angezahlt. Die Lieferung und Zahlung der Restsumme erfolgt allerdings erst im Jahr 2022.
Muss ich nun 50% bereits im diesen Jahr ansetzen und werden diese dann zu 100% angerechnet, da unter 952 Euro? Oder muss der Schrank erst in 2022 abgesetzt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe