Doppelte Haushaltsführung - Absetzung Anzahlung von Einrichtung

  • Hallo,

    ich habe beruflich bedingt eine doppelte Haushaltsführung.

    Nun habe ich in dem Kontext der Absetzbarkeit von Einrichtungsgegenständen folgende Frage:


    Ich habe einen Schrank im November 2021 für den Betrag von 1500 Euro gekauft.


    Davon habe ich 50% im November angezahlt. Die Lieferung und Zahlung der Restsumme erfolgt allerdings erst im Jahr 2022.

    Muss ich nun 50% bereits im diesen Jahr ansetzen und werden diese dann zu 100% angerechnet, da unter 952 Euro? Oder muss der Schrank erst in 2022 abgesetzt werden?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Die Anzahlung kann auch im Jahr2021 noch nicht geltend gemacht werden, da keine "Nutzung" möglich. Erst nach Nutzungsbeginn des Schranks kann auch abgeschrieben werden, in der Regel also ab Lieferdatum.