Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meinen reverse charge Rechnungen (Google Ads).
Bei Steuer kann ich wählen zwischen:
USt. § 13b UStG 19% EU-Unternehmer (dann wird gebucht auf dem Konto 1577 (Abziehbare Vorst. § 13b UStG 19%)
und
USt. § 13b UStG 19% o. VSt. EU-Untern. (dann wird gebucht auf dem Konto 1757 (Ust. § 13b UStG 19% ohne Vorsteuerabzug)
in beiden Fällen erfolgt Gegenbuchung in 1787 (§ 13b UStG 19%)
Meine Annahme ist, das 1757 genutzt wird, wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, und somit USt. nachzahlen kann?
Viele Grüße
Dane