Gegenstand für Werbezwecke verbuchen

  • Hallo,


    ich habe für Werbezwecke Social Media einer Person einen Gegenstand zur Verfügung gestellt, damit er damit Dinge herstellt unser Material verarbeitet und dieses dann auf Insta/FB etc. Mit Bildern und Texte bewirbt.


    Wie verbuche ich das Gerät - Anschaffung ca 700 Euro incl MwSt und er bekommt stetig Material pro Quartal von ca. 80 Euro incl MwSt.


    Danke für die Info


    VG

    Milo….

  • Wie verbuche ich das Gerät - Anschaffung ca 700 Euro incl MwSt

    wenn selbständig nutzbar 0480

    einer Person einen Gegenstand zur Verfügung gestellt, damit er damit Dinge herstellt

    ist "diese Person" selbständig, oder steht in einem Beschäftigungsverhältnis (wie auch immer z.B. Heimarbeiter) zu Dir/Deiner Firma

    er bekommt stetig Material pro Quartal von ca. 80 Euro incl MwSt.

    unentgeltlich oder gegen Quittung?

  • Die Person ist eine Privatperson.


    Die Teile, die aus dem beigesellten Material hergestellt wurden, stehen im Vordergrund und dienen der Werbung. (Reposts)


    Posts werden unentgeltlich gemacht, dafür hat er die Maschine bekommen und bekommt Material zur Verfügung gestellt.

  • Die Person ist eine Privatperson.

    Aber nicht mehr, wenn sie gegen Geld Aufträge abarbeitet. Das ist Teilhabe am Geschäftsverkehr und als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen (wenn keine freiberufliche Tätigkeit vorliegt). Und wenn sie dann nur für dich arbeitet, könnte Scheinselbständigkeit vorliegen mit allen Konsequenzen für dich als "Arbeitgeber". Mache dich erst einmal kundig, bevor du dich auf solche "Konstrukte" einlässt.

  • Nein, es ist eine Privatperson. Diese arbeitet nicht Entgeldlich, sondern erstellt die Posts/Werbung kostenlos.

    Um diese jedoch zu erstellen hat die Person ein Gerät bekommen, womit die Gegenstände die dann gepostet werden hergestellt werden können.

    Das Material wird immer wieder bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

  • Was willst du dann noch zusätzlich absetzen? Du hast das Gerät gekauft und als Betriebsausgabe schon einmal gebucht - das gleiche geschieht mit den Materialien in den Folgejahren. Du kannst Ausgaben nicht zweimal ansetzen! Und sobald du dieser "Privatperson" auch nur einen Euro zahlst, ist zu prüfen, ob dies als Lohn oder als Entgelt für eine Dienstleistung zählt, die dann auch zu einer Meldung deines Finanzamtes an das Finanzamt der Privatperson zur Folge haben kann. Nur dieses Entgelt wäre dann noch zusätzlicher Aufwand.