Investitionsabzugsbetrag (IAB) korrigieren

  • Hallo,


    ich habe in 2018 einen IAB gebildet und 2021 eine PV-Anlage gekauft. Diese ist allerdings etwas kleiner, wie ursprünglich im IAB geplant. Darum muss in den 2018-er IAB korrigieren. Grundsätzlich muss das ja im Jahr der IAB Bildung erfolgen. Nun bin ich gerade dabei, meine EÜR für 2020 (also das Jahr bevor ich die Anlage schliesslich gekauft habe) zu erstellen. In der Erfassungsmaske der EÜR gibt es, wie im Screenshot ersichtlich, unten ein Feld welches sich "Rückgängigmachung von IAB" nennt.


    Würde ich das dann dort bei der EÜR 2020 eintragen?


    Danke & Grüße


    seveneleven

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich das dann dort bei der EÜR 2020 eintragen?

    Ja, aber es hat andere Gründe als Du denkst. Klicke doch einfach mal das vorstehende kleine Fragezeichen an oder schaue Dir die rechtsseigen Erläuterungen an. Das dient an dieser Stelle nur den Überwachungszwecken und soll Dir helfen, Deine diesbezüglichen Pflichten zu beachten bzw. Deine weiteren Gestaltungsmöglichkeiten im Auge zu haben.


    Um 2018 zu korrigieren, ist das in 2018 zu ändern und das FA ist entsprechend von Dir In Kenntnis zu setzen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „IAB korrigieren“ zu „Investitionsabzugsbetrag (IAB) korrigieren“ geändert.
  • Danke Dir! Das hatte ich gelesen und daher kam meine Frage. Das wäre nur so geschickt gewesen, wenn man das in der EÜR 2020 hätte machen können ;)


    Mal naiv gefragt: Überschreibt man dann die Erklärung von 2018 und schickt die nochmal ab oder wäre es nicht sinnvoller/eifnacher, ein kurzes Schreiben an das FA zu verfassen?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Hätte ich besser formulieren müssen. Deine Angaben an den o.g. Positionen sind Deine "digitalen Informationen" gegenüber dem FA zu den IAB. Daraus zieht das FA seine Schlüsse und korrigiert ggf. die ESt-Bescheide. Schau mal in die Anlage EÜR, in der Deine Daten aus der Eingabemaske dann auftauchen.

  • Hallo miwe4,


    da hatte ich geschaut und bin deshalb skeptisch geworden, weil ich nix gefunden habe.


    Vermutlich schaue ich in den falschen Formularen: in der EÜR und Anlage G (was besseres ist mir bzgl. Gewerbebetrieb nicht eingefallen), berücksichtigt das Programm zumindest nichts.

    Ich habe es nun trotzdem mal in dem oben genannten Eingabefeld eingetragen und zusätzlich ein kurzes Schreiben an das FA erstellt, welches ich über deren Portal nachher hochlade.


    Der Vollständigkeit halber wäre ich trotzdem neugierig, wo das Programm diese Info dem FA mitteilt. Hast Du das evtl. parat? Wie gesagt, habe ich diese Info nicht gefunden, was ja der Grund für meinen Thread war.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Der Vollständigkeit halber wäre ich trotzdem neugierig, wo das Programm diese Info dem FA mitteilt. Hast Du das evtl. parat? Wie gesagt, habe ich diese Info nicht gefunden, was ja der Grund für meinen Thread war.

    Grün markiert:


    Blau markiert schon für Deinen nächsten Thread. ;)