Hallo,
ich habe in 2018 einen IAB gebildet und 2021 eine PV-Anlage gekauft. Diese ist allerdings etwas kleiner, wie ursprünglich im IAB geplant. Darum muss in den 2018-er IAB korrigieren. Grundsätzlich muss das ja im Jahr der IAB Bildung erfolgen. Nun bin ich gerade dabei, meine EÜR für 2020 (also das Jahr bevor ich die Anlage schliesslich gekauft habe) zu erstellen. In der Erfassungsmaske der EÜR gibt es, wie im Screenshot ersichtlich, unten ein Feld welches sich "Rückgängigmachung von IAB" nennt.
Würde ich das dann dort bei der EÜR 2020 eintragen?
Danke & Grüße
seveneleven