Freistellungsauftrag/- aufträge für Kapitalerträge

  • Hallo zusammen,ich nutze Mal mein eigenes Posting für weitere Anfänger Fragen und hoffe auch, dassman mir diese Fragen kurz beantworten kann.


    Meine Mutter beantragt jedes Jahr einen Freibetrag bei der Bank. Muss ich diesen irgendwo in der TAX Software angeben und wenn ja, wo?e


    Dank!

  • @R0man
    Es ist eigentlich nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Freibetrag zu stellen. Man kann ihn durchaus unbegrenzt machen, wenn sich die Zinseinkommen nicht wesentlich verändern. Die Summe der erteilten Freistellungsbeträge sollte nur nicht über dem Sparerfreibetrag liegen.


    Am Anfang des neuen Jahres erstellen die Banken die Zinsbescheinigungen für das Vorjahr. Bei einigen Banken muss man sie anfordern, andere stellen sie online zur Verfügung und wieder andere senden sie zu.
    In diesen Bescheinigungen sind sowohl die Zinserträge als auch die genutzten Freibeträge aufgeführt. Darüber hinaus sind auch die abgeführten Steuern und Solidarbeiträge aufgeführt.
    Diese Daten musst Du von der Bescheinigung lediglich in die entsprechenden Felder eintragen, in den Bescheinigungen wird sogar die Zeile angegeben.
    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    ich nutze Mal mein eigenes Posting für weitere Anfänger Fragen

    Bitte keine Sammelthreads, da ansonsten die erweiterte Forumssuche zu unübersichtlich wird. Ich habe es mal abgetrennt und eine Themenüberschrift vorschlagshalber und änderbar eingetragen.


    Meine Mutter beantragt jedes Jahr einen Freibetrag bei der Bank. Muss ich diesen irgendwo in der TAX Software angeben und wenn ja, wo?e

    An den im Programm dafür vorgesehen Positionen, die immer von den vorherigen Programmeingaben abhängig sind. Es ist also wichtig, Zeile für Zeile vorzugehen und alles sorgfältig zu lesen und anzuklicken.

  • Hallo und vielen Dank für die Informationen!


    Sorry wgn. dem Sammelthread, wusste nicht, dass das hier nicht gewünscht ist.


    Generell gehe ich natürlich Zeile für Zeile durch, dieser Eintrag ist mir dabei jedoch nicht aufgefallen. Generell unterstützt die Software mich sehr, selbsterklärend ist aber nicht alles. Auch die Erläuterungen von TAX bedarfen, wenn sie denn gegeben werden, hier und da weitere Erläuterungen, weil insbesondere Fachbegriffe unklar bleiben. Bspw. der Begriff Sperrfrist bei der VWL im Bausparvertrag. Wer nicht weiß was eine Sperrfrist ist und wie sich diese ergibt, weiß nicht was er eintragen soll. TAX gibt dazu keine Infos.
    Ich habe es aber geklärt, in dem ich bei LBS angerufen habe.


    Aber zurück zum Thema.
    Der Freibetrag ist natürlich unbegrenzt, da hatte ich mich unverständlich geäußert. Aber danke für den Hinweis!
    Diese Zinsbescheinigung scheint meine Mutter nicht erhalten zu haben, da werde ich bei der Bank Mal nachfragen. Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Erläuterungen von TAX bedarfen, wenn sie denn gegeben werden, hier und da weitere Erläuterungen, weil insbesondere Fachbegriffe unklar bleiben. Bspw. der Begriff Sperrfrist bei der VWL im Bausparvertrag. Wer nicht weiß was eine Sperrfrist ist und wie sich diese ergibt, weiß nicht was er eintragen soll. TAX gibt dazu keine Infos.

    Warum sollte Tax da einen Hinweis drauf geben? Das ist Sache des Anlagenpartners. Und nach meiner Kenntnis steht in jedem Vertrags bereits die Sperrfrist drin und es ist auch eine entsprechende Erläuterung dabei.


    Ich habe es aber geklärt, in dem ich bei LBS angerufen habe.

    Das hätten die bereits bei Vertragsabschluss tun sollen bzw. müssen. Und sie werden es über einen Hinweis im Vertrag und in den Vertragsbedingungen auch gemacht haben.

  • Warum sollte Tax da einen Hinweis drauf geben? Das ist Sache des Anlagenpartners. Und nach meiner Kenntnis steht in jedem Vertrags bereits die Sperrfrist drin und es ist auch eine entsprechende Erläuterung dabei.


    DIe Sperrfrist stand nicht im Bausparvertrag, in dem Moment war ich aufgeschmissen. Woher bekomme ich die Sperrfrist? Wer setzt die Sperrfrist? Warum existiert es die Spperrfrist?
    LBS teilte mir mit, immer 7 Jahre nach Beginn der Sperrfrist. Gilt das generell? Dann wäre das eine Info in TAX wert gewesen.


    Ich habe es aber geklärt, in dem ich bei LBS angerufen habe.

    Das hätten die bereits bei Vertragsabschluss tun sollen bzw. müssen. Und sie werden es über einen Hinweis im Vertrag und in den Vertragsbedingungen auch gemacht haben.[/quote]
    Mag sein, in dem Fall mache ich die Steuererklärung jedoch für jemand anderen, diese Infos habe ich daher nicht.
    Im Vertrag stand nichts drin. Möglicherweise in den kleingedruckten AGB's, dann wäre es schön, wenn TAX einen darauf hinweist.

    • Offizieller Beitrag

    DIe Sperrfrist stand nicht im Bausparvertrag, in dem Moment war ich aufgeschmissen. Woher bekomme ich die Sperrfrist? Wer setzt die Sperrfrist? Warum existiert es die Spperrfrist?
    LBS teilte mir mit, immer 7 Jahre nach Beginn der Sperrfrist. Gilt das generell?

    Das gilt schon immer. Staatliche Zulagen wie die Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie etc. waren schon immer an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Dazu zählt dann u.a. die Sperrfrist. Verfügt man vor deren Ablauf über das Guthaben, werden die staalichen Leistungen zurückgefordert bzw. nicht ausgezahlt.


    Mag sein, in dem Fall mache ich die Steuererklärung jedoch für jemand anderen, diese Infos habe ich daher nicht.


    Dann wäre das eine Info in TAX wert gewesen.

    Im Vertrag stand nichts drin. Möglicherweise in den kleingedruckten AGB's, dann wäre es schön, wenn TAX einen darauf hinweist.

    Wieviel Hinweise und Erläuterungen von tax denn noch? ?(


    Sperrfrist tax1.JPG Sperrfrist tax2.JPG Sperrfrist tax3.JPG Sperrfrist tax4.JPG Sperrfrist tax5.JPG

  • Danke für die Rückmeldung.


    Ich meinte direkt beim Lotsen, dort wäre ein Hinweis bzgl. der 7 Jahre hilfreich gewesen, dann hätte ich mir das auf anhieb selbst ausgerechnet.
    Ist nur ein Verbesserungsvorschlag.


    Zugegeben, die Hilfe hätte ich auxch nutzen können, war an dem Abend ein zeitliches Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Ist nur ein Verbesserungsvorschlag.

    Den wird hier kaum jemand von Buhl lesen.


    Zugegeben, die Hilfe hätte ich auxch nutzen können, war an dem Abend ein zeitliches Problem.

    Soviel Zeit sollte immer sein. Man kann nur lernen und findet vielleicht noch das eine oder andere an belegbarem abziehbaren Aufwand.