Umzugskosten

  • Hallo, ich habe eine Frage


    Ich bin in 2017 umgezogen und habe eine neue Arbeitsstelle angetreten. Allerdings hat das nur 3 Tage gehalten und ich habe gekündigt und bin erneut berufsbedingt umgezogen.


    Im Steuerbescheid habe ich nun für den 1. Umzug die Kosten berücksichtigt bekommen (Umzugsunternehmen und Fahrten) allerdings wurde die Pauschale, da sie niedriger sei abgelehnt.


    Für den 2. Umzug habe ich die Pauschale + 50% erhalten, allerdings ohne die weiteren Kosten (Umzugsunternehme und Fahrten), da in diesem Falle die Pauschale höher sei.


    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für gewisse Kosten wie z.B. Fahrten, Makler, Doppelte Miete, Umzugsunternehmen einen posten gibt und ZUSÄTZLICH die Pauschale.



    Daher meine Frage: Kann man für einen Umzug die Pauschale und gewisse Kosten (Umzugsunternehmen ...) ansetzen?


    Wenn ja, hat jemand das schonmal begründet und wie?


    Vielen Dank

  • @honkitonki
    Das ist so in Ordnung. Die Erhöhung der Pauschale für den 2. Umzug resultiert aus der Tatsache, dass Du kurz nacheinander zweimal umgezogen ist.
    Zu Deiner Frage: Entweder Pauschale oder Ansatz der tatsächlichen Kosten. Beides parallel geht nicht.
    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Zu Deiner Frage: Entweder Pauschale oder Ansatz der tatsächlichen Kosten. Beides parallel geht nicht.

    Wobei das ja nur die sonstigen Umzugskosten betrifft. Aber das Programm erläutert ja wunderbar, was unter die sonstigen Umzugskosten fällt und was nicht. Alles andere geht daneben natürlich bei entsprechendem Nachweis.