Obwohl man im Programm alle Angaben zur Unterbringung des Steuerpflichtigen in einem Pflegeheim angeben kann, wie z.B. Höhe der Heimkosten, Pflegestufe, angerechnetes Pflegegeld, Zeitpunkt der Haushaltsauflösung usw. werden diese Angaben nicht in die Steuererklärung übernommen bzw. in der Steuererklärung erkennbar für das Finanzamt dargestellt. Das Programm ermittelt sogar die Haushaltsersparnis. In der Erklärung erscheint allerdings nur ein Betrag als "Tatsächliche Kosten der Körperbehinderung". Wie soll da das Finanzamt erkennen, dass es sich um behinderungsbedingte Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim handelt. Dem Finanzamt soll doch der tatsächliche Sachverhalt geschildert werden; liegt hier im Programm eine bewusste Verschleierungstaktik?

Heimkosten- Unterbringung in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung des Steuerpflichtigen
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@stfuchs
Ich habe mal probehalber Daten eingegeben, kann aber Deine Kritik nicht nachvollziehen.
In den Elster-Dokumenten sind alle Angaben enthalten, die Du zuvor bei "Pflege und Heimunterbringung" eingetragen hast.Ich gehe auch nicht davon aus, dass Buhl eine "bewusste Verschleierungstaktik" anwendet, das wäre ja zutiefst unseriös.
Wenn Du bestimmte Aspekte dem Finanzamt näher erläutern möchtest, hast Du dafür die Funktion "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung".In Deinem Fall wären ggf. bereinigte Screenshots Deiner Eingaben und der bemängelten Darstellung für die unterstützungsbereiten Forenmitglieder hilfreich.
mfg web-gb
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Hallo,
bei mir sind die Heimkosten sauber eingegeben, aber die Software entscheidet selbstständig ob die Daten in die "Haushaltsnahen Aufwendungen" oder in die "Außergewöhnlichen Belastungen" gehen.
Unser Finanzamt hat sie letztes Jahr bei den "Haushaltsnahen Aufwendungen" nicht anerkannt, daher möchte ich sie bei den außergewähnlichen Belastungen eintragen und es nochmal versuchen.Leider bekomme ich die Daten dort nicht rein. Sie landen immer bei den "Haushaltsnahen Aufwendungen".
Kann man diesen Automatismus irgendwo deaktivieren? Oder gibt es irgendwelche Angaben die unbedingt drin sein müssen damit sie bei den "Außergewöhnlichen Belastungen" landen?
Gruß Marcus
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@Marcus_85
Denkmodell:
Wenn der Haushalt der zu pflegenden Person aufgelöst ist, gibt es demzufolge auch keine Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistung zu erfassen sind.
Möglicherweise lehnt das FA diese Kosten aus diesem Grund ab. Dann würde ich aber entsprechend Einspruch einlegen.
Alternativ würde ich diese Position einfach weglassen und in den Heimkosten erfassen.
Eine freundliche Nachfrage beim zuständigen Bearbeiter könnt evtl. weiterhelfen.mfg web-gb
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Danke für deine Antwort. Die hilft mir nur leider nicht weiter.
Ich habe schon einige Varianten probiert es einzugeben. Das Programm schmeißt die Daten immer in die "haushaltsnahen Aufwendungen". Ich bekomme sie einfach nicht in die "außergewöhnlichen Belastungen".Deswegen war ja die Frage ob man den Automatismus irgendwo deaktivieren kann.
Gruß Marcus.
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Ich würde die Berechnung ausdrucken, die eingegebenen Daten löschen, die Summe bei den a.g. Belastungen eingeben und die ausgedruckte Berechnung per Post ans Finanzamt schicken.
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Das ist natürlich eine Möglichkeit. Werde ich dann auch so machen müssen wenn es gar nicht anders geht.
Ich hatte gehofft, dass man es in dem Programm irgendwo ändern kann.
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In Deinem Fall wären ggf. bereinigte Screenshots Deiner Eingaben und der bemängelten Darstellung für die unterstützungsbereiten Forenmitglieder hilfreich.
Das sehe ich ebenso.
Leider bekomme ich die Daten dort nicht rein. Sie landen immer bei den "Haushaltsnahen Aufwendungen".
Wie sollen wir ohne bereinigte Screens aller betroffenen Eingabemasken einen identischen Vergleichsfall erstellen?
Nur zur Sicherheit, es geht Dir aber um die ESt-Erklärung der jetzt in dem Pflegeheim untergebrachten Person, oder?
Ansonsten wäre sicher auch ein Ticket beim Support sinnvoll. Der Thread hier wäre dann netter Weise entsprechend auf dem Laufenden zu halten.
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Hallo,
anbei die Screenshots.
In dem Bild "haushaltsnah_Maske_1.jpg" sieht man wie das Programm die Daten verarbeitet.
Es entscheidet selbstständig in welchem Bereich die Daten eingetragen werden.
In meinem Fall ist es immer die Maske der "haushaltsnahen Aufwendungen"Ich will sie aber in den "Außergewöhnlichen Belastungen" haben, auch wenn es etwas ungünstiger sein sollte.
Wie bereits geschrieben in den "haushaltsnahen Aufwendungen" erkennt unser Finanzamt die Kosten nicht an.
Gruß Marcus
PS: Wäre cool wenn jemand eine Idee hat wie "tax" das hinbekommt. Sonst frage ich zusätzlich nochmal den Support.
Außergewöhnlich.jpg haushaltsnah.jpg haushaltsnah_Maske_1.jpg haushaltsnah_Maske_2.jpg
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Wenn ich mir Deine Eintragungen so ansehe, dann sehe ich da auch keinen Raum für haushaltsnahe Aufwendungen. Zumindest müssten diese ja in den Heimrechnungen für den Sohn des Antragstellers gesondert ausgeweisen sein. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Also wenn ich die Eintragungen aus Deinem Screen so bei mir in tax 2019 mit aktuellem Updatestand übernehme, dann werden die 7.356€ im Rahmen der Aufwendungen nach § 33 EStG berücksichtigt. So wie es das FA eben auch sieht.
Heimunterbringung § 33 - tax2019-1 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-2 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-3 .png
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bei mir trägt er das so in den Mantelbogen ein...
Ich habe den Pauschalbetrag bei Behinderung noch mit drin. Kann das der Grund sein?
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Ich habe den Pauschalbetrag bei Behinderung noch mit drin. Kann das der Grund sein?
Welcher Pauschalbetrag i.H.v. 900€? Die 3.000km? Ändert bei mir nichts und sieht bei mir im Mantelbogen auch anders aus als bei Dir. Alles in einer Summe bei agB drin.
Bitte immer bereinigte Screens anhängen, damit man nicht aneinander vorbei redet. Ggf. auch von anderen Masken bez. des Kindes.
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Ich habe jetzt mal die Eingabemasken des Kindes mit angehängt.
Vll hilft das weiter bei der Fehlersuche
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Das ändert bei mir nichts. Mit den 3.000 km bin ich dann bei den 8.256€ ausschließlich bei § 33 EStG.
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dann erstelle ich die gesamte Erklärung in einer Kopie nochmal neu. Vll finde ich dann raus was die Änderung verursacht.
Ich melde mich wenn ich das getestet habe. Danke schonmal.
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Ich bin gerade am verzweifeln.
Ich habe nur die persönlichen Angaben meiner Frau, unseres Sohnes und von mir eingegeben.
Dann direkt die Heimkosten. -> Sofort wieder in die "Haushaltsnahen Aufwendungen"
Ich habe mal unsere persönlichen Eingaben mit angehängt. Wie beschrieben: Nur die persönlichen Eingaben und Heimkosten ausgefüllt. Nichts anderes.
Kannst du mal bitte Screen Shots machen was du eingegeben hast? Irgendwas musst du ja anders drin haben.
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Heimunterbringung § 33 - tax2019-4 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-5 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-6 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-7 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-8 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-9 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-10 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-11 .png Heimunterbringung § 33 - tax2019-12 .png
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Ich habe den Fehler gefunden. Da kommt keiner drauf
Man beachte die rot markierten Felder. Ich kann das Kind in dem ersten Feld direkt eingeben, dann erscheinen die Kosten in den haushaltsnahen Aufwendungen.
Gebe ich es wie du "naher Angehöriger" und dann "Sohn" ein, geht es in die außergewöhnlichen Belastungen.Ich danke für deine Hilfe. Jetzt kann ich die Erklärung endlich fertig machen.
Gruß und Besten Dank Marcus
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Ich danke für deine Hilfe. Jetzt kann ich die Erklärung endlich fertig machen.
gerne
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ich habe noch eine Info. Ich habe das Anliegen parallel nochmal an den Support von BUHL gesendet und folgende Antwort erhalten:
vielleicht wird das dann im nächsten Update mit berücksichtigt."vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es wurde bereits ein Verbesserungsvorschlag an die
Entwicklungsabteilung weitergeleitet, damit der Sachverhalt individuell
erfasst werden kann. Dieser Ansatz wird derzeit geprüft. Grundsätzlich
besteht nur die Möglichkeit die Aufwendungen der Heimunterbringung
manuell in einer Summe unter "Außergewöhnliche Belastungen > Andere
außergewöhnlichen Belastungen" zu erfassen.Zudem muss das Finanzamt die Kosten der Heimunterbringung
berücksichtigen. Bitte besprechen Sie dies mit dem zuständigen
Sachbearbeiter beim Finanzamt.Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Neunkirchen
Ihr Buhl Data Service Team
i.A. Saskia Mercedes Weisenseel"