TAX 2019 Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge

  • Als Rentnerin habe ich im Januar 2018 eine Betriebsrente als einmalige Auszahlung bekommen. In der ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung sind die Positionen 9,29 und 30 ausgefüllt. Bekomme folgende Fehlermeldung:
    1) Lohnsteuerbescheinigung (01.01 - 31.01)
    Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (1. Versorgungsbezug, Ehefrau/Person B).


    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld 'Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten)'


    Frage: was ist gemeint? Bin seit 2017 in Rente, habe 2018 keinen Lohn erhalten. Der Versand über ELSTER funktioniert wegen dieser Meldung nicht.

  • @lschilke :
    Anscheinend hast Du vergessen, das Datum des Beginns Deines Rentenbezuges (Rentenbeginn in 2017) einzugeben.
    Dieses Datum ist maßgeblich für den Besteuerungsanteil der Rente.


    Führe doch im Programm einfach noch mal die Plausibilitätsprüfung durch. dann wird Dir der Fehler mit Verweis auf die Eingabe dargestellt.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Anscheinend hast Du vergessen, das Datum des Beginns Deines Rentenbezuges (Rentenbeginn in 2017) einzugeben.Dieses Datum ist maßgeblich für den Besteuerungsanteil der Rente.

    Mit ertragsanteil ist da nichts. ;)

    Als Rentnerin habe ich im Januar 2018 eine Betriebsrente als einmalige Auszahlung bekommen. In der ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung sind die Positionen 9,29 und 30 ausgefüllt.


    Bekomme folgende Fehlermeldung:
    1) Lohnsteuerbescheinigung (01.01 - 31.01)
    Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (1. Versorgungsbezug, Ehefrau/Person B).

    Normalerweise sind die Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung 1:1 zu übernehmen. Entweder muss die auszahlende Stelle jetzt also die Lohnsteuerbescheinigung hinsichtlich des Jahrs des "Beginns" korrigieren und den Eintrag nachholen (mit erneuter Übermittlung an das FA) oder Du trägst hier ausnahmsweise das Jahr der Auszahlung ein (2018). Vielleicht vorher den Sachverhalt mit dem FA abklären.


    Kapitalabfindung und Kapitalleistung / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse - Quelle: haufe.de

  • Das Jahr 2018 ist in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 30 eingetragen. Die Belege habe ich vom FA abgerufen.


    Habe probiert es auf 2017 zu ändern -> kommt die gleiche Fehlermeldung.

    • Offizieller Beitrag

    Das Jahr 2018 ist in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 30 eingetragen. Die Belege habe ich vom FA abgerufen.

    Dann ist doch alles ok, damit lässt sich der Fall auch problemlos versenden.


    Belege zu dem Sachverhalt sollten vorgehalten werden, da das FA wahrscheinlich nachfragen wird.


    Habe probiert es auf 2017 zu ändern -> kommt die gleiche Fehlermeldung.

    Es ist grundsätzlich das 1:1 einzutragen, was dem FA auch übermittelt worden ist.

  • Aber das ist ja das Problem, dass die am Anfang aufgeführte Fehlermeldung kommt und der Versand funktioniert nicht. War gestern beim FA, konnten mir auch nicht weiter helfen. Empfehlung: die Lohnsteuerbescheinigung löschen und so versenden. FA pflegt sie selbst ein.
    So mache ich es jetzt.
    Danke für Ihre Bemühungen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe extra eine Testdatei mit den von Dir genannten Zeilen erstellt und der Testversand hat mehrmals problemlos geklappt. Vielleicht solltest du dann auch einmal bereinigte Screens einstellen, aus denen man Deine eingegebenen Zeilen sowie den Programmhinweis genau erkennen kann.


    Ich persönlich würde nie eine unvollständige Erklärung abgeben, auch wenn es ein Mitarbeiter dort so sagt. Ist es nicht der tatsächliche Bearbeiter, dann kann es schon Probleme geben.