Hallo,
bin neu hier und mit der Bedienung noch nicht vertraut. Ich hoffe, ich habe hiermit einen neuen Thread gestartet...
Ich bin seit 01.01.2019 Bundesbeamter im Ruhestand. Mir werden jeden Monat über 750.- € Versorgungsausgleich vom Ruhegehalt abgezogen. In den einschlägigen Internet-Foren steht, dass man die Ausgleichszahlungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Dazu gibt's die Anlage U, die meine Ex-Frau unterschreiben muss. Meine Ex ist Zahnarzthelferin und bezieht noch keine Rente. Muss sie die von mir als Sonderausgaben geltend gemachten Ausgleichzahlungen schon jetzt versteuern oder erst wenn sie in Rente ist? Danke im Voraus für eure Antwort!
LG Ufo