Nachdem mein anderer Thread vorzeitig geschlossen wurde weil ich mehr als eine Frage auf einmal gestellt habe, hier der zweite Versuch:
Muss ich, wenn ich einen Verlustvortrag (zB aufgrund von Studiengebühren vergangener Jahre) geltend mache, gleich ALLE Angaben der Vorjahre berücksichtigen (also von 2013-2018), oder kann ich frei, welche ich wann geltend mache? Macht es entsprechend etwa Sinn (und ist es zulässig), für 2019 nur die Ausgaben von 2013 zu berücksichtigen, und dann 2020 - wenn ich ein höheres Bruttogehalt habe - erst die Ausgaben in 2014 und so weiter zu verrechnen?