Hallo,
im Jahr 2018 habe ich als Arbeitnehmer eine Fortbildung besucht und auch abgeschlossen.
Die Rechnung für das Seminar habe ich allerdings erst im Jahr 2019 erhalten.
Da das Zufluss-Prinzip besteht, muss ich -nach meinem Wissen- die Kosten auch im Jahr 2019 als Werbungskosten geltend machen.
Nur wo trage ich diese in der Anlage N ein?
Gemäß meinem Verständnis unter Fortbildungskosten, Zeile 45.
Das Programm tax 2020 besteht aber darauf, dass ich diese Kosten unter "Weitere Werbungskosten", Zeile 47, eintragen muss.
Ich möchte mir den Brief-Ping-Pong mit dem Finanzamt ersparen.
Hat das Programm hier recht?