Fortbildungskosten aus Vorjahr eintragen

  • Hallo,


    im Jahr 2018 habe ich als Arbeitnehmer eine Fortbildung besucht und auch abgeschlossen.


    Die Rechnung für das Seminar habe ich allerdings erst im Jahr 2019 erhalten.


    Da das Zufluss-Prinzip besteht, muss ich -nach meinem Wissen- die Kosten auch im Jahr 2019 als Werbungskosten geltend machen.


    Nur wo trage ich diese in der Anlage N ein?


    Gemäß meinem Verständnis unter Fortbildungskosten, Zeile 45.


    Das Programm tax 2020 besteht aber darauf, dass ich diese Kosten unter "Weitere Werbungskosten", Zeile 47, eintragen muss.


    Ich möchte mir den Brief-Ping-Pong mit dem Finanzamt ersparen.


    Hat das Programm hier recht?

  • Finan :


    Da er es unter "Ergänzende Angaben" einträgt, erspart er sich ja den Brief. Diese Erläuterung wird automatisch zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. So sieht das FA diese Besonderheit direkt und kann sie ohne weitere Rückfrage entsprechend bewerten.


    mfg web-gb