In dem Zusammenhang habe ich eine Frag an die Profis im Forum:
Sofern bei einem Abruf der Bescheinigungen nicht alle Unterlagen übertragen werden; z.B. weil die VBL die Betriebsrenten noch nicht an das FA gemeldet hat.
Werden dann bei einem späteren Abruf der Bescheinigungen vom FA von mir, die noch fehlenden Bescheinigungen übertragen oder müssen diese dann von mir manuell eingetragen werden?