Guten Tag,
ich möchte den Minijob meiner EF in die Steuererklärung eintragen (Monatsvergütung gfB). Von 01-03/21 hat das Unternehmen noch selbst abgerechnet, es wurde Lohnsteuer abgeführt und auch eine LSt-Bescheinigung erstellt. Ab 04/21 übernahm ein großer IT-Dienstleister, dorthin wurde offensichtlich keine Steuerklasse gemeldet. Es wurde - vermutlich deshalb - keine LSt-Bescheinigung erstellt. Sollte ich in "TAX" für alle Monate ab April eine neue "Lohnsteuerbescheinigung" erstellen, oder gibts irgendwo eine Maske für nicht pauschal versteuerten Minijoblohn?
Vielen Dank.