Minijob - nicht pauschal versteuert

  • Guten Tag,

    ich möchte den Minijob meiner EF in die Steuererklärung eintragen (Monatsvergütung gfB). Von 01-03/21 hat das Unternehmen noch selbst abgerechnet, es wurde Lohnsteuer abgeführt und auch eine LSt-Bescheinigung erstellt. Ab 04/21 übernahm ein großer IT-Dienstleister, dorthin wurde offensichtlich keine Steuerklasse gemeldet. Es wurde - vermutlich deshalb - keine LSt-Bescheinigung erstellt. Sollte ich in "TAX" für alle Monate ab April eine neue "Lohnsteuerbescheinigung" erstellen, oder gibts irgendwo eine Maske für nicht pauschal versteuerten Minijoblohn?

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Ab 04/21 übernahm ein großer IT-Dienstleister, dorthin wurde offensichtlich keine Steuerklasse gemeldet. Es wurde - vermutlich deshalb - keine LSt-Bescheinigung erstellt.

    Wenn es kein "echter" Minijob ist und er keine Lohnsteuerdaten bekommt, die er ja selber abrufen kann/muss (ELStAM), dann greift doch automatisch Steuerklasse 6. Und entsprechend wäre das auch zu bescheinigen und dem FA elektronisch zu übermitteln.


    Sollte ich in "TAX" für alle Monate ab April eine neue "Lohnsteuerbescheinigung" erstellen, oder gibts irgendwo eine Maske für nicht pauschal versteuerten Minijoblohn?

    Da käme dann nur die Zeile 21 der Anlage N 2021 in Frage.

    Anlage N 2021 .pdf

    Anlage N 2021 Anleitung .pdf


    Ich würde das aber erst einmal mit dem AG bzw. dessen Buchhaltung/Steuerberater klären. Ansonsten sollte aber doch auch der Arbeitsvertrag Auskunft über die vereinbarten Eckdaten geben.

  • Vielen Dank! Der tax-Datenabruf geht ab 04-21 ins Leere, bis 03-21 war EF in StKlasse V. Meine Rückfragen beim Lohnbüro des AG haben auch nichts fruchtbares eingebracht. In 04 und 05-21 wurden pauschale Steuern zunächst abgerechnet und in entsprechenden Monatsnachberechnungen wieder gutbebucht. Für mich ist dieses Durcheinander sehr verwirrend, daher würde ich für jeden Monat einzeln eine LSt-Bescheinigung in tax eingeben, oder ginge das beim FA völlig gegen den Baum? Kopien der Monatsabrechnungen würde ich ja auch mitschicken...

    • Offizieller Beitrag

    Für mich ist dieses Durcheinander sehr verwirrend, daher würde ich für jeden Monat einzeln eine LSt-Bescheinigung in tax eingeben, oder ginge das beim FA völlig gegen den Baum?

    So funktioniert das nicht. Was ginge habe ich oben bereits geschrieben.


    Meine Rückfragen beim Lohnbüro des AG haben auch nichts fruchtbares eingebracht. In 04 und 05-21 wurden pauschale Steuern zunächst abgerechnet und in entsprechenden Monatsnachberechnungen wieder gutbebucht.

    Wie schon gesagt, ist Dein AG verpflichtet diese zahlen elektronisch dem FA zu übermitteln. Also diesen nochmals darauf ansprechen. Wenn alles nichts hilft, die Unterlagen schnappen und persönlich beim FA vorsprechen. Ggf. wird das FA dann aber weitere Maßnahmen ergreifen, die dem AG und dessen Buchhaltung möglicherweise nicht gefallen werden.


    Den Thread bitte netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten. ;)

  • daher würde ich für jeden Monat einzeln eine LSt-Bescheinigung in tax eingeben, oder ginge das beim FA völlig gegen den Baum?

    Dem Finanzamt ist völlig egal, was Du da einträgst, es übernimmt die Daten, die es elektronisch übermittelt bekommt.

    Ich würde die Erklärung abgeben und den Bescheid abwarten. Und dann ggf. klären, wenn mir was nicht gefällt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde die Erklärung abgeben und den Bescheid abwarten. Und dann ggf. klären, wenn mir was nicht gefällt.

    Das funktioniert in diesem Fall aber nicht, denn:


    Der tax-Datenabruf geht ab 04-21 ins Leere, bis 03-21 war EF in StKlasse V. ..... In 04 und 05-21 wurden pauschale Steuern zunächst abgerechnet und in entsprechenden Monatsnachberechnungen wieder gutbebucht.

    Somit offensichtlich nichts versteuert. Mit Deinem Tipp würde er also eine, zumindest versuchte, Steuerverkürzung begehen. Deshalb eben mein Hinweis, es nochmals mit dem AG bzw. dessen Buchhaltung zu klären, oder aber:

    Da käme dann nur die Zeile 21 der Anlage N 2021 in Frage.

  • Somit offensichtlich nichts versteuert. Mit Deinem Tipp würde er also eine, zumindest versuchte, Steuerverkürzung begehen.

    Wir wissen doch gar nicht, ob die Ehefrau nach Wechsel der Lohnabrechnungsstelle nicht als ganz normale Aushilfe abgerechnet wurde.

    Einen Vorsatz zur Steuerhinterziehung sehe ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wir wissen doch gar nicht, ob die Ehefrau nach Wechsel der Lohnabrechnungsstelle nicht als ganz normale Aushilfe abgerechnet wurde.

    Genau deshalb soll er ja auch nicht "blind" eine Erklärung abgeben, sondern:

    Wie schon gesagt, ist Dein AG verpflichtet diese zahlen elektronisch dem FA zu übermitteln. Also diesen nochmals darauf ansprechen. Wenn alles nichts hilft, die Unterlagen schnappen und persönlich beim FA vorsprechen. Ggf. wird das FA dann aber weitere Maßnahmen ergreifen, die dem AG und dessen Buchhaltung möglicherweise nicht gefallen werden.

    Zumal ja:

    Ab 04/21 übernahm ein großer IT-Dienstleister,


    Einen Vorsatz zur Steuerhinterziehung sehe ich nicht.

    Doch schon, denn auch eine Pauschalversteuerung sollte sich eigentlich leicht aus den monatlichen Lohnabrechnungen ersehen lassen. Und wenn das nicht passiert ist, würde er wider besseren Wissens etwas erklären, was nicht zutrifft. Zumal ja auch die Vormonate nach ELStAM-Daten abgerechnet wurden und sich der Arbeitsvertrag ja offensichtlich nicht geändert hat. Und das könnte ihm Probleme bereiten.


    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich das vorab sehr leicht aufklären lassen müsste.

  • Vielen Dank! Der tax-Datenabruf geht ab 04-21 ins Leere, bis 03-21 war EF in StKlasse V. Meine Rückfragen beim Lohnbüro des AG haben auch nichts fruchtbares eingebracht. In 04 und 05-21 wurden pauschale Steuern zunächst abgerechnet und in entsprechenden Monatsnachberechnungen wieder gutbebucht. Für mich ist dieses Durcheinander sehr verwirrend, daher würde ich für jeden Monat einzeln eine LSt-Bescheinigung in tax eingeben, oder ginge das beim FA völlig gegen den Baum? Kopien der Monatsabrechnungen würde ich ja auch mitschicken...

    Die einfache Frage, wie der Arbeitslohn versteuert wurde, nach Lohnsteuerklasse oder pauschal, sollte ein Lohnbüro schon beantworten können. Wie sehen dann die Lohnabrechnungen ab Juni aus?

  • wenn keine Lohnsteuer abgezogen wurde (LSt-Klasse 6 ohne ELSTAM-DATENABRUF), dann hat der Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert. Dafür spricht, dass er zunächst LSt-abgezogen hat und dann wieder korrigiert. Es gibt auch nur in wenigen Ausnahmefällen einen Nachteil (evtl. bei Nebeneinkünften für Familienversicherung zu beachten oder bei Unterhalt) , weshalb ein Arbeitnehmer der Pauschalversteuerung widersprechen sollte. Ein "großer Dienstleister" führt in aller Regel die Pauschalversteuerung durch. Sollte man sehen, wenn man keinen Lohnsteuerabzug auf seiner Abrechnung hat, dann wurde die Pauschalversteuerung durchgeführt. Wenn am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt wurde, dann ist das auch so (es sei denn man unterstellt dem "großen IT-dienstleister" eine SteuerOWI oder mehr). Für den Arbeitnehmer ist ein Wechsel der Pauschalbesteuerung in die "normale" Besteuerung durch Angabe in der Steuererklärung nachträglich nicht mehr möglich! Das Wahlrecht ob die Pauschalbesteuerung vorgenommen wird hat der Arbeitgeber. Im Innenverhältnis können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass pauschal versteuert wird oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist doch alles scheinbar zur vollsten Zufriedenheit geklärt. Was soll also dieser Post auf einen alten Thread, der zudem dann auch noch weitere Spekulationen enthält sowie halbwegs in eine Steuerberatung ausartet?


    Warum also diese massenhafte Aufnahme erledigter Themen, die jeder nur als "neu" gemeldet bekommt und erst einmal wegklicken muss? Es ist ja nicht so, dass die hier regelmäßig tätigenden Helfer nicht in der Lage wären, auch weitergehende rechtliche Ausführungen und Hinweise zu geben. Sie machen es nicht, weil es dem Forum eben schlicht und einfach nicht gestattet ist. Also nochmals die Bitte, Dich an den uns bindenden Rahmen zu halten.

  • Steuerberatung ist Steuerberatern erlaubt. Kostenlose auch oder ? Wenn es denn Steuerberatung wäre. Es ist keine Beratung, wenn man einen der hier fragt, davon abhält "Einkünfte" zu erklären wo Bezüge vorliegen ! Und auf die Anlage N gehören keine pauschalversteuerten Bezüge (Minijob).