Erste Steuererklärung nach Studium für Referendar

  • Ich versuche gerade meinem Sohn bei der ersten Steuererklärung zu helfen. Er war in 2022 Referendar im Lehramt und hat davor Lehramt im Erststudium studiert, bisher keine Steuern gezahlt und demnach auch keine Steuererklärung gemacht. Wie funktioniert das jetzt, wenn er die Studienkosten anrechnen lassen will? Kann man das bei der Erklärung 2022 alles angeben oder muss man für die letzten Jahre etwas separat erstellen? Vielen Dank für einige Tipps.

    • Offizieller Beitrag

    Für jeden Veranlagungszeitraum ist eine Einkommensteuererklärung (ggf. Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs) abzugeben. Für jedes Jahr gibt es eine eigenständige Programmversion, die man käuflich erwerben muss.

  • Gibt es ein Formular dafür in der Software?

    Wäre praktisch, wenn man Pauschalen (für zB Bücher, Laptop, Arbeitsutensilien... ) einfach beantragen kann.

    Wo kann man das im Programm eingeben? Gibt es eine Anleitung dafür?


    Und kann man das dann getrennt beim Finanzamt einreichen? Eine Erklärung für Nebenjobs und eine für solche Pauschalen?

  • Gibt es ein Formular dafür in der Software?

    Wäre praktisch, wenn man Pauschalen (für zB Bücher, Laptop, Arbeitsutensilien... ) einfach beantragen kann.

    Wo kann man das im Programm eingeben? Gibt es eine Anleitung dafür?

    Das findet sich üblicherweise beid en Werbungskosten aus nichgtselbständiger Arbeit.

    Und kann man das dann getrennt beim Finanzamt einreichen? Eine Erklärung für Nebenjobs und eine für solche Pauschalen?

    Man gibt eine einzige Einkommensteuererklärung pro Person und Kalenderjahr ab. Ein guter Ansatz ist die Hilfe, dort sind viele steuerlichen Vorfälle gut erklärt und auch, wie man das dann in tax abbildet.

    Wenn es verzwickter wird, müsste ggfs. jemand aus dem Bereich der steuerberatenden Berufe konsultiert werden. Das Forum kann das jedenfalls nicht leisten.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es ein Formular dafür in der Software?

    Lies einfach mal den § 10d EStG bzw. auch zum Verlustrücktrag/-vortrag nach.

    Verlustvortrag - Quelle: Buhl steuernsparen.de


    Wäre praktisch, wenn man Pauschalen (für zB Bücher, Laptop, Arbeitsutensilien... ) einfach beantragen kann.

    Der Staat hat in diesem Zusammenhang keine Steuergelder der Allgemeinheit zu verschenken. Die tatsächlichen entstandenen Kosten sind unter Berücksichtigung des § 11 EStG sowie dessen weiterer Anwendungsvorschriften zu berücksichtigen.


    Und kann man das dann getrennt beim Finanzamt einreichen? Eine Erklärung für Nebenjobs und eine für solche Pauschalen?

    Veranlagungszeitraum ist seit jeher das Kalenderjahr.