Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

  • Meine Mutter ist Rentenempfängerin und bezieht erstmals zusätzliche Mieterträge. Trotzdem bleibt sie unter den der Grenze des Grundfreibetrages. Sie hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Muss sie nun eine Steuererklärung abgeben, obwohl die Einkünfte innerhalb des Grundfreibetrages liegen? Oder sollte sie abwarten, bis der Feststellungsbescheid des Finanzamtes vorliegt? Wird bei fehlender Abgabe der Steuererklärung in ihrem Falle ein Säumniszuschlag fällig?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sicher unter dem Grundfreibetrag, dann liegt auch keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung vor. Das richtig zu berechnen Ist Ihr/Dein Risiko. Sie muss allerdings damit rechnen, dass das FA bei erstmaliger gesonderter Feststellung nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung zumindest formlos eine Anfrage zu Art und Höhe Ihrer Einkünfte anfordert bzw. gleich zur Abgabe einer entsprechenden ESt-Erklärung zwecks Überprüfung der Verhältnisse auffordert.

  • Wenn sicher unter dem Grundfreibetrag, dann liegt auch keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung vor. Das richtig zu berechnen Ist Ihr/Dein Risiko. Sie muss allerdings damit rechnen, dass das FA bei erstmaliger gesonderter Feststellung nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung zumindest formlos eine Anfrage zu Art und Höhe Ihrer Einkünfte anfordert bzw. gleich zur Abgabe einer entsprechenden ESt-Erklärung zwecks Überprüfung der Verhältnisse auffordert.

    Ok, damit kann ich etwas anfangen. Die Berechnung ist eindeutig. Also warten wir auf die Anfrage des Finanzamtes.