Fläche des Arbeitszimmers - Wo eingeben? (Neue Maske ab tax2024)

  • Hallo,


    bis tax 2023 konnte ich unter Verwaltung die Grunddaten des Arbeitszimmer, wie Adresse, Fläche etc. angeben.
    Auf Basis der Flächenangabe im Verhältnis zur Wohnfläche wurden dann die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer, die ich unter Werbungskosten erfassen kann, ermittelt.


    Das wurde nun mit tax 2024 umgestellt. Ich finde nirgends mehr eine Maske, wo ich diese Daten (Wohnfläche/Grundfläche/Adresse etc.) eingeben kann. Muss ich die auf das Arbeitszimmer entfallenden prozentualen Werte jetzt selbst berechnen und in der Maske beim Arbeitszimmer eintragen? Kann ja eigentlich kaum sein.


    Wie geht Ihr damit um?


    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich die auf das Arbeitszimmer entfallenden prozentualen Werte jetzt selbst berechnen und in der Maske beim Arbeitszimmer eintragen?

    Nein, das geht weiterhin. Nur muss man eben bis dahin ein paar Fragen beantworten, damit die Software erkennt, dass bzw. ob dies aufgrund der gesetzlichen Änderungen überhaupt noch erforderlich ist. Also ggf. eben Zeile für Zeile vorgehen.


    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl-Steuer-Ratgeber

  • Nein, das geht weiterhin. Nur muss man eben bis dahin ein paar Fragen beantworten, damit die Software erkennt, dass bzw. ob dies aufgrund der gesetzlichen Änderungen überhaupt noch erforderlich ist. Also ggf. eben Zeile für Zeile vorgehen.


    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl-Steuer-Ratgeber

    Diese Antwort ist leider nicht richtig. Bitte gesicherte Informationen weitergeben, keine Vermutungen (oder die dann so kenntlich machen). Das hilft sonst keinem.


    Es geht hier im Übrigen auch nicht um die Pauschale, sondern die anteilige Berücksichtigung der realen Kosten, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Arbeit darstellt. Der Link ist damit leider auch nicht hilfreich, sondern geht in die falsche Richtung für meinen Fall.


    Ich habe auch direkt beim Support bei Buhl angefragt und diese Antwort erhalten:


    „….

    der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird laut meinen Recherchen mit einem zukünftigen Update behoben.

    Einen genauen Bereitstellungstermin für diese Aktualisierung kann ich Ihnen derzeit nicht nennen. Sobald das Update veröffentlicht wurde, werden Sie im Rahmen der automatischen Updateprüfung der Software darüber informiert.

    Alternativ prüfen Sie unter folgendem Link die Verfügbarkeit der neuen Updateversion:

    https://www.buhl.de/updates.html

    Ich bitte Sie um weitere Geduld.

    …“


    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Diese Antwort ist leider nicht richtig. Bitte gesicherte Informationen weitergeben, keine Vermutungen (oder die dann so kenntlich machen). Das hilft sonst keinem.

    Wenn Du meinst. Vermutungen hätte ich hier nicht geäußert. Bei so freundlichem Ton gegenüber freiwilligen privaten Helfern hier im Anwenderforum bin ich dann mal raus bei Dir.


    Arbeitszimmer EFH tax 1 .png