Muster zur Datenschutz Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO

Vorgaben der EU gelten oft als sperrig und trocken. Das trifft auch auf Datenschutz zu. Kommt beides zusammen, wird’s meist kniffelig und spröde. Diesen Charme versprüht auch die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Hinter dem Wortungetüm verbergen sich aber ganz praktische Rechte. Damit können Verbraucher ab dem 25. Mai das besser schützen, von dem ihnen oft nicht bewusst ist, dass es ihnen gehört: ihr digitales Eigentum. Was zählt dazu? Was kommt auf Nutzer von Smartphones, Tablets und PCs zu? Und wie können Auskunfts- und Löschrechte bei Anbietern und Dienstleistern eingefordert werden?

Im Fokus der Verordnungen stehen Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit. Dafür haben die Datenschützer aus Brüssel einen ganzen Maßnahmenkatalog aufgelegt. Zu dem zählt zum Beispiel, dass jedes Unternehmen, das Geschäfte in der EU tätigen möchte, einen in der EU ansässigen Datenschutzverantwortlichen benennen muss (Marktort-Prinzip). Sie müssen Verbraucher nun in allgemeinverständlicher Sprache über den Datenschutz informieren. Betroffene erhalten nun sehr weitreichende Auskunftsrechte. Auch die Bußgelder wurden drastisch erhöht: Strafen sind nun entweder bis zu 20 Millionen Euro oder mit 4 Prozent des weltweiten Konzern-Jahres-Umsatzes möglich – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

Herausfinden, wer was speichert

Was viele nicht wissen, ist, dass jeder schon jetzt kostenlos eine Selbstauskunft bei Unternehmen und öffentlichen Stellen anfordern kann, um zu erfahren, was diese über ihn gespeichert haben (§ 34 BDSG).
Dieser Anspruch wird nun erheblich ausgebaut. So erhält man beispielsweise nicht mehr nur die Information, was für Daten gespeichert wurden, sondern erfährt nach neuem Recht auch, woher die Daten stammen, an wen und warum diese übermittelt wurden und bekommt eine Kopie der Daten. Für die Anforderung der Selbstauskunft gibt es zahlreiche Musterbriefe im Internet – auch verbraucherblick stellt eine DSGVO-konforme Fassung auf seiner Website zum kostenlosen Download und Verwenden bereit.

[Den Teaser zum Artikel finden Sie in unserem Blog]

 

DSGVO-konformes Musterschreiben

Dieser Musterbrief ist unsere überarbeitete Version von „Framstags freundlichem Folterfragebogen“, der im Mai 2001 vom Chaos Computer Club erstellt wurde, um das Anfordern gespeicherter Daten zu erleichtern. Mit unserer Version können Sie ganz entspannt von Ihrem Recht auf Selbstauskunft gebrauch machen. Sie sparen sich das formulieren und können sich sicher sein, dass Ihr Brief konform zur DSGVO ist.

Da wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung stellen, dass konform mit der Datenschutzgrundverordnung ist, sollten Sie dieses Muster erst nach Eintritt der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 nutzen. Wenn Sie diese Vorlage vorher nutzen, können sich die Anbieter darauf berufen, die neue EU-DSGVO noch nicht umgesetzt zu haben.

 

Mit unserem DSGVO-Musterschreiben können Sie bei Unternehmen Ihre persönliche Datenschutz-Selbstauskunft einholen.

 

Sollten Dinge unklar oder offen bleiben, beantworten wir Ihnen gern Fragen. Teilen Sie uns diese oder Ihre Erfahrungen mit. So können wir das Musterschreiben an die Reaktionen der Unternehmen anpassen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an redaktion@verbraucherblick.de.

 

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz, DSGVO und Selbstauskunft erhalten möchten, tragen Sie sich einfach in unseren E-Mail – Verteiler ein. Sie erhalten dann von uns zum Beispiel eine Erinnerung, wenn die DSGVO in Kraft tritt. Zudem stellen wir Ihnen alle unsere gesammelten Informationen zum Thema Datenschutz in einem Dossier zur Verfügung.

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