Privat gekaufte Gegenstände wie verbuchen?

  • Auch wenn es ein Ladegerät für ein Telefon ist, wäre es selbständig nutzbar. Was bräuchtest Du denn noch, um damit das Gerät zu laden? Eine Steckdose, mehr nicht.

    Ja mein Gedanke war, ein Ladegerät für sich genommen hat ja keinen Nutzwert, erst wenn man damit ein zum Betriebsvermögen gehöriges Gerät läd, kann man mit dem Ladegerät was anfangen.

  • Auch wenn es ein Ladegerät für ein Telefon ist, wäre es selbständig nutzbar


    Nein.

    Peripherie-Geräte sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

    Zitat

    Ersatzweise erworbene Smartphone-Ladekabel, Taschen sowie Kopfhörer sind hingegen nicht als selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter anzusehen, da diese Wirtschaftsgüter nur zusammen mit dem Smartphone genutzt werden können und technisch auf das Smartphone abgestimmt sind (BFH Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01, BStBl II


    erst wenn man damit ein zum Betriebsvermögen gehöriges Gerät läd,

    ein Fremdfahrzeug gehört nicht zum Betriebsvermögen.

    Das Ladegerät ist als BGA zu buchen