Privat gekaufte Gegenstände wie verbuchen?

  • Guten Morgen,


    Ich wollte mich einfach selber mal Versuchen und hab mit das "Wiso MeinBuroPlus" besorgt. Ich hatte vorher einen Online Software die hat das alle Automatisch gemacht nun wollte ich "MeinBuro" Ausprobieren und stehen da vor diesen Problem gerade.


    Wenn ich mit meinem Privatvermögen von mir aus bei Amazon z.b ein Computer kaufe, wie verbuche ich dann die Rechnung genau so das ich die Ust wieder bekomme und das Gerät dem Betrieb zugehört?


    Ich hatte irgendwo gelesen das man dann eine Einzahlung auf Kasse mache soll (Privateinlage), und dann eine Ausgabe aus Kasse mit der Rechnung vom Computer buchen soll?

  • Hallo, wenn du nicht verpflichtet bist eine Kasse zu führen, würde ich es im Verrechnungskonto erfassen als eine Ausgabe, dann Einkauf von Anlagegut, neuen Anlagegut erfassen(wenn es Pc ist, dann 3 Jahre Abschreiben, nicht vergessen in Abschreibung Details restbuchwert auf 1 anklicken)

    Und jetzt sofort oder einmal im Monat, erfasst du eine Einnahme auf der Verrechnung in der Höhe von dem Verrrechskotosaldo auf Privateinlage.

    Dann ist alles erfasst. Die Rechnung ist auf dein Name oder?

    Kontoauszug von der Abbuchung des Privatekonto dazu packen.

  • Ja die Rechnung ist auf meinen Namen Firma Anschrift und meine Private Anschrift ist gleich.


    Nein ich bin eigentlich nicht verpflichtet eine Kasse zu führen.


    Im Grunde habe ich bei Amazon (Privatkonto) einen Ladegerät gekauft vor ein paar Tagen und möchte nun diese Rechnung und das Ladegeräte der Firma zuordnen.


    Ich werde das mal so versuchen wie du das beschrieben hast.

  • Warum nicht so, wie es gehandhabt wurde? Also Einkauf Anlagegut an Privateinlage? Statt des Bankkontos (oder der nicht vorhandenen Kasse einfach das Konto Privateinlage verwenden.

  • Zur Verständnis


    Verrechnungskonto => Einnahme buchen als Privateinlage (Nicht betriebsrelevante Zahlungen)

    Verrechnungskonto => Ausgabe buchen als 480


    Für mich ist das viele noch neu, wie gesagt die letzte Software die benutzt habe, hat da viel einen Abgenommen dort gab es keine Steuerschlüssel das hat das System Intern gemacht alles je nachdem was man ausgewählt hat.

  • (wenn es Pc ist, dann 3 Jahre Abschreiben,

    Zitat

    Für die nach § 7 Absatz 1EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die in Rz. 2 ff. aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie
    die in Rz. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

  • Zur Verständnis

    soll heißen:

    wenn Du das Teil aus Deinem privaten Geldbeutel bezahlt hast, dann wird als Finanzkonto anstelle Bankkonto 1890 (Privateinlage) genommen.

    Für mich ist das viele noch neu, wie gesagt die letzte Software die benutzt habe, hat da viel einen Abgenommen dort gab es keine Steuerschlüssel das hat das System Intern gemacht alles je nachdem was man ausgewählt hat.

    da ist MB das ist eben die Masche der Softwarehersteller/Vertreiber, dem "Selbständigebn ""Unternehmer"" zu suggerieren Buchführung ist so einfach, kannste alles selbst machen.

  • Zur Verständnis

    soll heißen:

    wenn Du das Teil aus Deinem privaten Geldbeutel bezahlt hast, dann wird als Finanzkonto anstelle Bankkonto 1890 (Privateinlage) genommen.

    Das hilft nun nicht gerade wie und wo ich das Buchen soll? So wie von mir oben beschrieben oder anders?


    Natürlich schreibt MB das es jeder selber machen kann, sonst würde sich so eine Software auch nicht Verkaufen lassen, allerdings denke ich das jeder der ein Unternehmen gründet es auch irgendwann mal lernen muss, wie gesagt die Software die bis dato benutzt habe, hat einem da fast alles abgenommen, nur leider gibt es dort ein paar Sachen die mir nicht gefallen und bin nun deswegen auf MB umgestiegen.

  • Zur Verständnis


    Verrechnungskonto => Einnahme buchen als Privateinlage (Nicht betriebsrelevante Zahlungen)

    Verrechnungskonto => Ausgabe buchen als 480

    Als MB Anwender und wie von MB empfohlen, mit SB abgesprochen:

    1. Unter Verrechnung erfasst du eine Ausgabe in brutto auf 4855 direkt mit 19 % zuordnen, asonst mühlst du dein Anlageverzeichnis. GWG Verzeichnis erstellst du als Kontoausdruck. Es ist sehr verständlich unter Hilfe beschrieben.

    1. Unter Verrechnung erfasst du eine Einnahme in gleicher Höhe auf privateinlage.

    Fertig.

  • Danke, das hat geklappt und war Verständlich

  • Ein Ladegerät ist doch kein GWG

    Du meinst weil es immer in Abhängigkeit zu einem anderen Gegenstand steht?

    ja dachte ich bis dann die Erklärung kam, was für ein Ladegerät



    Ein Ladegerät ist doch kein GWG

    Es handelt sich hier um ein Profi Ladegerät das wir zur Erhaltungsladung benötigen bei z.b Codierarbeiten an Fahrzeugen, oder Kennfeldbearbeitung etc

    Ahja ok das könnte dann ein selbstständig arbeitendes Gerät sein, war aus dem Text weiter oben nicht ersichtlich