Das FA hat mich aufgefordert eine Gewerbesteuererklärung 2020 nachzureichen.
In beiden von mir ausgeübten Gewerben liege ich deutlich unter dem Freibetrag von 24.500, daher war ich verwundert, dass ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben soll.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich also eine sog. Nullmeldung abgegeben.
Ist es richtig, dass ich dafür einfach in "Gewerbesteuererklärung > Gewinn > Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des $ 7 Satz 4 GewStG" meinen Gewinn aus der EstE 2020 eintrage und das war's?
"Hinzurechnungen", "Kürzungen" oder "Verlustvortrag" wüßte ich nicht, was da bei mir einzutragen gäbe.
Über einen kurzen Rat freue ich mich. Danke : )