Neuregelung für Computer („Hardware“) und Software (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013)

  • Hallo Zusammen,

    nach Durchforstung des Internets zu dieser Neuregelung für die Sofortabschreibung von Computern und Zubehör

    für das Jahr 2021 bin ich nun völlig verwirrt. 8|

    Weiß denn jemand auf welches Konto denn nun gebucht wird wenn die Summe über

    800,00 Euro (also für GWG) übersteigt?

    Es nützt mir auch nicht, die Computer über Afa mit dann nur noch einer 1-jährigen Abschreibungsdauer zu buchen, denn dann werden sie ja auch nicht sofort

    abgeschrieben.


    Ich benutze EÜR SKR03, der Computer (alles Einzelteile, teilweise aber über 800,00 Euro) und Zubehör (Software, teure Lizenzen) wurden im Oktober 2021 angeschafft, auf welches Konto kann ich diese Dinge buchen. (Gesamtwerte ca. 3500,00 Euro) :/


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus

  • Weiß denn jemand auf welches Konto denn nun gebucht wird wenn die Summe über

    800,00 Euro (also für GWG) übersteigt?

    auf die gleichen Konten wie vor der Neuregelung

    Es nützt mir auch nicht, die Computer über Afa mit dann nur noch einer 1-jährigen Abschreibungsdauer zu buchen, denn dann werden sie ja auch nicht sofort

    abgeschrieben.

    wie werden Sie denn dann abgeschrieben?

    schon mal in Erwägung gezogen, die Nutzungsdauer in Jahren zu ändern.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit den AfA-verlauf manuell anzupassen oder gar die Sofortabschreibung zu wählen.

    auf welches Konto kann ich diese Dinge buchen.

    siehe oben.

  • Hallo Lavender,

    also, wie würden Sie es dann verbuchen? 470 Computer und dann ins Anlagevermögen? Die Rechnungen beziehen sich auf Einzelteile des Computers und liegen teilweise unter 800,00 Euro, sind aber jedes für sich nicht selbständig nutzbar. Ich bin damit ratlos. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie Ihre Antwort etwas detaillierter beschreiben können.

    Vielen Dank

  • Die Rechnungen beziehen sich auf Einzelteile des Computers und liegen teilweise unter 800,00 Euro, sind aber jedes für sich nicht selbständig nutzbar.

    Gesamtwerte ca. 3500,00 Euro

    2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf


    Ich kenne bzw. nutze die Software nicht, aber es wird beim Versuch des Anlegens des AV keine Klick-Alternative, wie z.B. im WISO Steuer-Sparbuch, angeboten?

  • Die Rechnungen beziehen sich auf Einzelteile des Computers

    also wird aus diesen Einzelteilen ein Computer? z.B. Monitor der ja auch nicht alleine nutzbar ist, dann 0490 (sonstige BGA)

    Oder sind das Ersatzteile welche für die Reparatur/Wartung gebraucht werden? (dann wäre es 4806)

  • Bei einem zusammengesetzten Computer gehört auch der Monitor zum Computer wie die Maus, die Tastatur, Kopfhörer etc. Erst wenn diese kaputt gehen und Ersatz gekauft wird, gehen diese in 4806.