Software für nachträgliche Buchhaltung inkl. Jahresabschluss und Steuererklärungen für GmbH, Geschäftsjahr 2020?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine GmbH (sehr klein: 4-stellige Jahresumsätze, 0 Mitarbeiter) und möchte für das Geschäftsjahr 2020 jetzt (ich weiß, etwas spät)


    1) die Buchhaltung nachholen (inkl. Jahresabschluss/Bilanz + E-Bilanz übermitteln) und

    2) die Umsatz-/Körperschafts-/Gewerbe-Steuer-Erklärungen an das Finanzamt schicken.


    Welche Software kann mir helfen 1) und/oder 2) zu machen?


    Ich kann 2) direkt über Elster machen, aber mit 1) habe ich Schwierigkeiten. Ich suche nach dem Pendant von Wiso Steuer-Sparbuch, aber eben für kleine GmbHs.


    2 Kandidaten sind WISO MeinBüro (Macht dies auch Jahresabschluss? Erlaubt es ein altes Geschäftsjahr?) und 'buhl Unternehmer Buchhaltung 365 Professional' (gleiche Fragen + ist es auch für Mac verfügbar? Ich habe nur eine Windows-Testversion gesehen.) Aber ich glaube beide helfen nicht mit 2), was aber ok wäre.


    Ich bin für jeden Tipp/Hinweis dankbar! :)


    Liebe Grüße

  • und möchte für das Geschäftsjahr 2020


    ohne StBer. wäre das der 31.Jul. 2021 gewesen, mit Berater Feb.2022


    Ich suche nach dem Pendant von Wiso Steuer-Sparbuch, aber eben für kleine GmbHs.

    uuups, das sind Welten. Egal wie klein die GmbH ist.

    Das Grundgerüst kann man sowohl mit Excel oder Steuer:Sparbuch hinstellen, aber bis zur fertigen E-Bilanz mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach HGB ist noch ein weiter weg.

    Kandidaten sind WISO MeinBüro (Macht dies auch Jahresabschluss?

    EÜR ja Bilanz nein

    buhl Unternehmer Buchhaltung 365 Professional' ....ist es auch für Mac verfügbar?

    ist dafür geeignet.
    macOS nein


    ich habe eine GmbH (sehr klein: 4-stellige Jahresumsätze, 0 Mitarbeiter)

    hier solltest Du Kosten-Nutzen abwägen.

    Also ob die Software für Netto ca. 550,-- +Einarbeitung und Buchhaltung, oder Steuerberater

  • Danke lavender für die Infos!


    2 Fragen noch zu Unternehmer Buchhaltung 365 Professional: Erlaubt es mir auch das alte Geschäftsjahr 2020 zu erfassen? Außerdem: bei den anschließenden Erklärungen (Kst/Gwst/Ust) hilft es mir aber nicht, oder?


    Es lohnt sich evtl. dies selbst zu lernen, weil ich dann auch für 2021 den Steuerberater spare (für 2020 habe ich eine Fristverlängerung bekommen bis Ende Feb 2022). Auch habe ich als Vorlage das Jahr 2019, wo ich alles von einem Steuerberater habe machen lassen.

  • Erlaubt es mir auch das alte Geschäftsjahr 2020 zu erfassen?

    Wenn du das erste Buchungsjahr bei Anlage richtig angibst, ja


    Außerdem: bei den anschließenden Erklärungen (Kst/Gwst/Ust) hilft es mir aber nicht, oder?

    es ist eine Buchhaltung - keine Steuererklärungssoftware


    Und wie willst du die Handelsbilanz erstellen? Wie beim Bundesanzeiger hochladen? Hier ist 7.3.2022 letzte Möglichkeit. Hast du ein Mindestverständnis dafür, was eine Handelsbilanz verlangt und wo möglicherweise Unterschiede zur Steuerbilanz liegen? Hast du schon einmal eine Körperschaftsteuererklärung gemacht? Auch da gibt es einige "Fallen", zumal teilweise unterschiedliche Werte zur Gewerbesteuer.


    Mein Rat: wenn es geht, lass das jahr von einem Steuerberater machen, sieh dir das an und lass es dir erklären. Dann hast du eine Chance, das im nächsten Jahr alleine machen zu können.

  • Es lohnt sich evtl. dies selbst zu lernen, weil ich dann auch für 2021 den Steuerberater spare

    siehe Kommentar @neida

    Ich selbst nutze diese Software nicht (wird wahrscheinlich bei einigen Nutzern zu rolleyes führen) doch wage ich zu behaupten, dass Deine Konversation mit dem Finanzamt auf absehbare Zeit nicht beende sein wird.

    Wäre schön, wenn Du das Gegenteil "beschieden" bekommst.

    sry. ist nun mal so

  • Moin,

    wenn Du Buchhaltungskenntnissen hast und keinen Onlineshop Anbindung brauchst, könnte Dir Büro Easy von Lexware helfen. Es ist in der Lage, Bilanzen zu erstellen und in der Bedienung sehr intuitiv. (kommt ursprünglich von Inuit, als es noch Quickbooks hieß).

  • @neida: Zu Bilanzen habe ich nur ein sehr kleines Verständnis (früher Nebenfach BWL). Ich würde mich hier an den Bilanzen des Vorjahres orientieren.


    Mausko: Vielen Dank für den Tip. Lexware werde ich prüfen.


    Wisst ihr, ob es eine zusätzliche Software gibt, die mir danach bei den Steuererklärungen (Kst/Gwst/Ust) helfen würde?


    Wenn nicht, dann würde ich die Elster-Formulare nutzen und mich an den Einträgen des Jahres 2019 orientieren.


    Ich bin noch 50/50, ob ich es selbst machen werde. Wie gesagt ist alles simpel: kein Gewinn, <80 Buchungen im Jahr, meist sehr klein, und da habe ich die 12 für die Kontogebühren bereits mit eingerechnet. Ust-voranmeldungen mache ich über Elster auch alleine und sie dauern 5 Minuten pro Quartal. Andererseits verstehe ich, dass alleine ein auszufüllendes Feld manchmal sehr viele Stunden kosten kann + das Risiko etwas falsch zu machen besteht.

  • Na ja - wenn du nicht die Handelsbilanz als Muster ebenfalls hast, könnte es schon etwas schwieriger werden. Steuerbilanz = e-Bilanz weicht bei einer UG (was du wohl hast, wenn ich deine Ausführungen so betrachte) immer ab, weil es die Zwangsthesaurierung gibt (die im Bundesanzeiger angegeben werden muss, aber die wenigsten Softwarehersteller beherrschen und in dieser Preisklasse kenne ich keine). Gewerbesteuer und Umsatzsteuer können die gängigen Steuerprogramme in der Regel, bei Körperschaftsteuer hinken diese meistens. Und gerade bei dieser ist Rat benötigt, weil man in der Regel nicht weiß, welche Formulare alle auszufüllen sind! Und Mein Elster ist bei Körperschaftsteuer leider auch nicht sehr ergiebig mit Hinweisen.

  • Die Veröffentlichung (Hinterlegung reicht in diesem Fall vermutlich) geht recht simpel, es müssen nur die Zahlen übertragen werden. https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet

    Nein - eben nicht. Es müssen zwingend angegeben werden die Zwangsthesaurierung, das Datum der Aufstellung und das Datum der Feststellung (mit Namen aller Unterschreibenden) und es sind einige Angaben aus dem fehlenden Anhang zu machen. Das reine Zahlenwerk reicht schon seit einigen Jahren nicht mehr und das Bundesamt für Justiz ist mit Bußgeldandrohungen (500 Euro und höher) recht schnell dabei, wenn eine Angabe fehlt.

  • Die UG ist eine GmbH! Nur gelten Sonderregeln für die Kapitalaufbringung und die Anzahl der Gesellschafter. Ist geregelt z. B. in § 5 GmbHG - daher sprechen viele davon, dass sie eine GmbH haben, in Wirklichkeit aber eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet haben.

  • Hallo und vielen Dank für alle Hinweise.


    Ich habe eine GmbH mit 25k Stammkapital, keine UG.


    lavender: Es stimme: ich habe diese GmbH nicht gegründet, um damit nur 4-stellige Umsätze zu machen :) Geplant ist mehr.


    Zu WISO Steuersparbuch: Das war super für mich privat, und ich war auch überrascht, dass es Umsatzsteuer und Gewerbesteuer (glaube ich) anbietet, aber eben keine Kst. (warum nicht gleich alle 3?).


    Ok, dann wäre der Plan also für mich:

    - Buchhaltung inkl. Konten mit einer simplen Software, daraus Jahresabschluss und dann beim Bundesanzeiger anrufen, um zu gucken, wie ich ihnen die Zahlen gebe

    - Gewerbesteuer/Umsatzsteuer mit Steuersparbuch

    - Kst direkt über Elster


    Eigentlich recht viel und komplex, andererseits fängt's an etwas Spaß zu machen, wenn man versteht wie alles funktioniert :)

  • - Buchhaltung inkl. Konten mit einer simplen Software, daraus Jahresabschluss und dann beim Bundesanzeiger anrufen, um zu gucken, wie ich ihnen die Zahlen gebe

    - Gewerbesteuer/Umsatzsteuer mit Steuersparbuch

    - Kst direkt über Elster

    Du verzettelst Dich.

    Entweder richtig oder oder nicht. Aber nicht so.

  • Das kann man so machen - ist aber nicht empfehlenswert. Denn

    1) du musst mit einer Hauptabschlussübersicht arbeiten, um die Ableitung der Bilanz aus deinem Minibuchwerk zu dokumentieren und dies in einer Art und Weise, dass jede nachträgliche Änderung aufgezeichnet wird und dies auch während der 10 Jahre Aufbewahrungsfrist (für 2020 nun schon de facto 12 Jahre, weil die letzte Buchung vorgibt, wann die Frist beginnt).

    Themen wie Rückstellungen, RAP wirst du in deiner Buchhaltung nicht darstellen können, müssen aber zwingend gebucht werden, da in einer Kapitalgesellschaft Buchhaltungspflicht besteht - jeder Geschäftsvorfall muss in deiner Buchhaltung stehen, nicht in irgendwelchen Tabellen.

    2) Wie die Zahlen in den Bundesanzeiger kommen, ist genau festgelegt - da gibt es kein "anrufen und mal fragen, wie ich das denen geben kann". Für eine Kleinstkapitalgesellschaft musst du die Zahlen dort eingeben (es gibt hierfür noch eine Tabelle), alle anderen (diejenigen, die veröffentlichen und nicht nur hinterlegen) müssen eine XML hochladen, die wiederum vom Aufbau her vorgegeben ist. Hierfür benötigst du eine "gescheite" Software.

    3) Büro Easy kann zwar Bilanz, aber nur die Steuerbilanz (sprich e-Bilanz), die du per Elster versenden musst. Die e-Bilanz ist inzwischen so komplex mit ihren Anforderungen, dass du dich schwertun wirst, diese manuell über das Internet (e-Bilanz-online z.B.) einzutackern. Die Handelsbilanz könntest du daraus aber ableiten und im Bundesanzeiger eingeben (solange nur hinterlegen). Dabei dann die Pflichtangaben nicht vergessen, die statt im Anhang "unter dem Strich der Bilanz" angegeben werden müssen. Steht auch so im Link von Mausko

    4) Viel Vergnügen bei einer Betriebsprüfung - solange nicht alle Buchungen (einschließlich der Jahresabschlussbuchungen) nachvollziehbar in der Buchhaltung stehen, bekommen die Betriebsprüfer einen großen Schätzungsspielraum und der wird sicher nicht zu deinen Gunsten ausgeübt werden.