Nehmen wir an, die erste Person in einer Familie ist ein Großverdiener (5000 € brutto pro Monat) und die zweite Person ist ein Geringverdiener (1000 € brutto pro Monat).
Dies ist ein sehr einfacher Fall (keine Kirchensteuer und keine Kinder), es gibt kein anderes Einkommen und keinen anderen Steuerfreibetrag, und sie geben die Steuererklärung gemeinsam ab.
In diesem Fall wird die Steuerschuld so berechnet, als hätten beide 3000 € im Monat verdient, also wäre die jährliche Steuer auf ihr Bruttogehalt 2*4.614,00 €=9.228 €, richtig?
Wie würde sich die Steuerschuld in den oben genannten Fällen ändern, wenn das Einkommen der zweiten Person aus Elterngeld besteht? Wie wird der Progressionsvorbehalt bei der Berechnung berücksichtigt?