Rechnung für Anschaffung Photovoltaikanlage auf zwei Kalenderjahre verteilt

  • Hallo,


    sollte eine ähnliche Frage bereits gestellt worden sein und ich habe sie nicht gefunden, bitte ich dies zu entschuldigen.

    Ich habe eine neue Photoanlage erworben und quäle mich nun durch die erste Steuererklärung. Viele hilfreiche Informationen habe ich bereits entdeckt, nun stoße ich aber meine Grenzen. Die Anlage wurde im Dezember 2021 installiert und in diesem Monat auch eine große Abschlagsrechnung bezahlt. Die entsprechenden Zahlen habe ich auch alle in der Umsatzsteuervoranmeldung eingegeben.

    In Betrieb genommen wurde die Anlage erst am 18. Januar und zu diesem Zeitpunkt auch die Abschlussrechnung bezahlt. Nun stecke ich in der Einnahmen Überschuss Rechnung und hier müssen ja die Anschaffungskosten eingetragen werden. Trage ich da die kompletten Kosten ein oder nur die im Kalenderjahr 2021 beglichene Rechnung. Aber dann müsste ich ja im kommenden Jahr die Anschaffungskosten anpassen, was mir seltsam erscheint.

    Wenn ich aber die kompletten Anschaffungskosten eintrage, dann passen die Vorsteuerbeträge nicht mehr zur Umsatzsteuervoranmeldung.

    Des Weiteren erhalte ich eine Fehlermeldung, weil ich die Einnahmen und den selbstgenutzten Strom auf 0 gesetzt habe, da die Anlage ja erst im Januar in Betrieb ging.

    Das Feld für die Inbetriebnahme ist verschwunden, als ich die kWp eingetragen habe (11,55 kWp).

    Ich habe angegeben, dass ein Rumpfwirtschaftsjahr vorliegt, da die Anlage ja im Jahr installiert wurde.


    Kann mir da bitte jemand helfen? Vielen Dank schonmal für die Bemühungen und liebe Grüße,


    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine neue Photoanlage erworben und quäle mich nun durch die erste Steuererklärung. Viele hilfreiche Informationen habe ich bereits entdeckt, nun stoße ich aber meine Grenzen. Die Anlage wurde im Dezember 2021 installiert und in diesem Monat auch eine große Abschlagsrechnung bezahlt.

    In Betrieb genommen wurde die Anlage erst am 18. Januar und zu diesem Zeitpunkt auch die Abschlussrechnung bezahlt. Nun stecke ich in der Einnahmen Überschuss Rechnung und hier müssen ja die Anschaffungskosten eingetragen werden.

    Dann solltest Du einmal nachlesen, wann eine Photovoltaikanlage angeschafft bzw. fertiggestellt ist und ab wann dann eben erst die AfA greift.


    Des Weiteren erhalte ich eine Fehlermeldung, weil ich die Einnahmen und den selbstgenutzten Strom auf 0 gesetzt habe, da die Anlage ja erst im Januar in Betrieb ging.

    s.o.

  • Super, ich hab auch noch einiges in „einfacher“ Sprache gefunden😃

    Also, falls noch jemand so ein Problem hat, nach meiner absolut unprofessionellen Einschätzung und nach ausgiebiger Recherche ( nach hilfreichen Tipps von miwe4) schaut es für mich so aus, als ob das Datum der Fertigstellung entscheidend ist, was bei der Photovoltaikanlage die Inbetriebnahme ist.


    Damit ist das Jahr der Inbetriebnahme, das erste Jahr in dem die Einnahmen Überschuss Rechnung fällig ist (vermutlich, da vorher keine Einnahmen möglich sind!?)

  • Dazu würde ich gerne auch noch was fragen.

    Ich habe noch keine Photovoltaikanlage. Ich habe nur ein Angebot vorliegen.

    Darin heißt es:


    "Auftrags-Zahlungsbedingung:

    30% bei Beauftragung,

    30% bei Dachmontagebeginn,

    30% bei Elektromontagebeginn,

    10% bei Betriebsbereitschaft der Anlage"



    Ab welchem Zeitpunkt muss ich denn Bemühungen machen, mir die Mehrwertsteuer zurückzuholen? Erst nach Inbetriebnahme der Anlage? Oder den ersten Teil schon, sobald ich die erste Zahlung getätigt habe? Und muss ich in dem Fall schon vorher ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden?

    Was ist, wenn sich diese Zahlungen über 2 Jahre verteilen?


    Und ich habe es richtig verstanden, dass die Abschreibung der Anlage erst in dem Jahr der Inbetriebnahme beginnt? Falls ich die Anlage erst nächstes Jahr in Betrieb nehme, muss ich in der Steuererklärung für 2022 noch keine Beschaffungskosten eintragen, richtig?

  • Ab welchem Zeitpunkt muss ich denn Bemühungen machen, mir die Mehrwertsteuer zurückzuholen? Erst nach Inbetriebnahme der Anlage?

    bei jeder (Anzahlungs/Teil)-Rechnung in der die MwSt. ausgewiesen wurde.

    dass die Abschreibung der Anlage erst in dem Jahr der Inbetriebnahme beginnt?

    Richtig. Mit der Schlußrechnung wird sie als Anlagegut aktiviert.

    muss ich in der Steuererklärung für 2022 noch keine Beschaffungskosten eintragen, richtig?

    nein, weil die AfA erst mit Betriebsbereitschaft beginnt

    • Offizieller Beitrag

    Dazu würde ich gerne auch noch was fragen.

    Ich habe noch keine Photovoltaikanlage.

    Bitte nicht einfach an ein Thema dranhängen, nur weil eben mal um eine PV-Anlage geht.


    Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung nicht gestattet. Bitte wende Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.