Hallo,
sollte eine ähnliche Frage bereits gestellt worden sein und ich habe sie nicht gefunden, bitte ich dies zu entschuldigen.
Ich habe eine neue Photoanlage erworben und quäle mich nun durch die erste Steuererklärung. Viele hilfreiche Informationen habe ich bereits entdeckt, nun stoße ich aber meine Grenzen. Die Anlage wurde im Dezember 2021 installiert und in diesem Monat auch eine große Abschlagsrechnung bezahlt. Die entsprechenden Zahlen habe ich auch alle in der Umsatzsteuervoranmeldung eingegeben.
In Betrieb genommen wurde die Anlage erst am 18. Januar und zu diesem Zeitpunkt auch die Abschlussrechnung bezahlt. Nun stecke ich in der Einnahmen Überschuss Rechnung und hier müssen ja die Anschaffungskosten eingetragen werden. Trage ich da die kompletten Kosten ein oder nur die im Kalenderjahr 2021 beglichene Rechnung. Aber dann müsste ich ja im kommenden Jahr die Anschaffungskosten anpassen, was mir seltsam erscheint.
Wenn ich aber die kompletten Anschaffungskosten eintrage, dann passen die Vorsteuerbeträge nicht mehr zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Des Weiteren erhalte ich eine Fehlermeldung, weil ich die Einnahmen und den selbstgenutzten Strom auf 0 gesetzt habe, da die Anlage ja erst im Januar in Betrieb ging.
Das Feld für die Inbetriebnahme ist verschwunden, als ich die kWp eingetragen habe (11,55 kWp).
Ich habe angegeben, dass ein Rumpfwirtschaftsjahr vorliegt, da die Anlage ja im Jahr installiert wurde.
Kann mir da bitte jemand helfen? Vielen Dank schonmal für die Bemühungen und liebe Grüße,
Jörg