Gewerblicher Telefonkostenanteil : Betriebsausgaben und Vorsteuer?

  • Hallo Forum,


    im Sparbuch 2020 tauchten in der Anlage EÜR unter "Telefon und Internet" nach der genau anteiligen Aufschlüsselung privat / freiberuflich / Gewerbebetrieb noch zwei Zeilen mit den "abziehbare Vorsteuern" und "Anzusetzende Telefonkosten (Nettobetrag)" auf (woher das Sparbuch diese Information auch immer genommen haben mag, vermutlich ging es einfach von 19% aus).


    Im Sparbuch 2021 (und 2022) gibt es diese zwei Zeilen nicht mehr. Außerdem wird in der darüber stehenden EÜR der Bruttobetrag (also incl. Vorsteuer) als Betriebsausgaben abgezogen. Hat sich hier (vielleicht wegen der 16% und 19% Steuersätze) etwas im Steuerrecht oder wo auch immer geändert? Oder muß ich das alles von Hand ermitteln (aber wie bekomme ich das dann in die EÜR)?


    Danke und Gruß

    Dietmar

  • vereinfacht.

    Ein Unternehmer/Gewerbetreibender schaut sich das Konto 4920 Telefon an und sieht den Betrag X von dem er X % als private Nutzungsentnahme als Betriebseinnahme behandeln muss.

    Da nun im Konto nur Nettobeträge stehen, er aber für die Nutzungsentnahme auch MwSt.abführen muss, wird gefragt ob die Angabe netto o. brutto ist.

    Nein, das hat sich mit der temporären MwSt.-senkung nicht geändert.

    Das einzige was Du evtl. selbst ausrechnen kannst (nicht musst) ist der % uale-Anteil der mtl. privaten Nutzung. Am besten wäre da natürlich ein Gesprächsnachweis. Du kannst aber auch eine Pauschale von ca. 20,-- Telefon u. ca 30% Internet nehmen.


    am besten mit einer Buchung, als Unternehmer über die Buchführung

  • miwe4: was wolltest du damit sagen?


    lavender:

    Aha, back to the roots, so wie ich es früher immer gemacht habe: alle Telefon- und Internetrechnungen ins Gewerbe und dann eine Rechnung an mich Privatnase schreiben. Hab ich dich so richtig verstanden?

    Dabei war ich seit der Erklärung für 2018 froh, das endlich mal im Wiso Steuer Sparbuch erledigen zu können (vielleicht ging es auch schon vorher). Und jetzt fällt es ab Erklärung 2020 raus :(


    Mann, bin ich froh, wenn ich ab 2021 als Kleingewerbetreibender nicht mehr umsatzsteuerpflichtig bin ...

  • Mann, bin ich froh, wenn ich ab 2021 als Kleingewerbetreibender nicht mehr umsatzsteuerpflichtig bin ...

    da sag ich jetzt mal nix zu

    nur...

    deine Nutzungsentnahmen, sprich Telefon, Kfz, sind weiterhin Steuerpflichtig, nur eben nicht Umsatzsteuerpflichtig. Dennoch ist es eine Betriebseinnahme

    shit. doch zu viel gesagt-geschrieben ;)

  • Der Vollständigkeit halber hier der Vorschlag vom Buhl-Support:


    "Die Vorsteuerbeträge werden nicht mehr innerhalb der Verwaltung erfasst. Bitte klicken Sie "Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > 2. Betrieb - Laufende Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben > Telefon und Internet" an um die Information anzugeben."


    So kann man das natürlich auch machen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Vollständigkeit halber hier der Vorschlag vom Buhl-Support:


    "Die Vorsteuerbeträge werden nicht mehr innerhalb der Verwaltung erfasst. Bitte klicken Sie "Gewinneinkünfte > Einkünfte aus Gewerbebetrieb > 2. Betrieb - Laufende Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben > Telefon und Internet" an um die Information anzugeben."


    So kann man das natürlich auch machen.

    Die meinen aber die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls. Ich wäre nach Deinen obigen Ausführungen davon ausgegangen, dass Du mit dem gesonderten EÜR-Modul buchst. Da habt Ihr evtl. aneinander vorbei geredet.


    ... so wie ich es früher immer gemacht habe: alle Telefon- und Internetrechnungen ins Gewerbe und dann eine Rechnung an mich Privatnase schreiben. Hab ich dich so richtig verstanden?

    Eine Rechnung an sich selber schreiben war noch nie zulässig bzw. das richtige Mittel der Wahl. Ein Unternehmer kann an sich selber niemals eine Rechnung schreiben. ;)


    Das Stichwort der Wahl wäre ggf. unentgeltliche Wertabgaben.

  • Die meinen aber die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls. Ich wäre nach Deinen obigen Ausführungen davon ausgegangen, dass Du mit dem gesonderten EÜR-Modul buchst. Da habt Ihr evtl. aneinander vorbei geredet.

    Ja, das haben wir dann wahrscheinlich. Stimmt, ich rede von der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls. Das gesonderte EÜR-Modul ist bei meinem Mini-Gewerbe "Kanonen auf Spatzen".


    Eine Rechnung an sich selber schreiben war noch nie zulässig bzw. das richtige Mittel der Wahl. Ein Unternehmer kann an sich selber niemals eine Rechnung schreiben. ;)

    Das Stichwort der Wahl wäre ggf. unentgeltliche Wertabgaben.

    Danke für den Hinweis. Ich habs halt bisher so gemacht wie früher mein Steuerberater gesagt hat, als ich meine Erklärung noch vom Profi machen ließ ;)


    Aber das ganze Problem wird sich ab 2021 dank Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer alles erledigen. Verkaufen im EDV-Bereich lohnt eh nicht. Ich mach nur noch meine paar Euro Dienstleistung im Jahr und fertig.