Fahrten mit betrieblichem (aktivierten) Pkw zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte der nichtselbständigen Einkünfte

  • Ein Hallo an alle! Ich habe wieder einmal eine Frage ;)


    Ich habe meinen PKW im Betriebsvermögen und er wird derzeitig auch noch abgeschrieben. Ich werde ab April neben meiner Selbstständigkeit noch eine Stelle in Teilzeit im Öffentlichen Dienst wahrnehmen. Da diese Stelle doch recht weit weg ist von meinem Wohnsitz ist, muss ich das Auto benutzen. Es werden also teilweise Fahrten Von- und Zur Arbeit anfallen. Bisher war das nicht notwendig, da ich meine selbstständige Tätigkeit von zu Hause aus ausgeübt habe. Ich habe also am Jahresende den Privat gefahrenen Anteil mit 2 Buchungen als Betriebseinnahme verbucht (Anteil mit MwSt. und Anteil ohne MwSt.) Nun wird sich ja dieses Jahr das Ganze noch mehr aufsplitten und es ist die Frage, über welches Konto buche ich den Anteil der Fahrten Von- und Zur Arbeit aus? Da ich für diese Fahrten ja eine Kilometerpauschale von 0.30EUR ansetzen kann, muss ich ja im Gegenzeug diesen Anteil neben den Privatfahrten zusätzlich noch von den Betriebsfahrten ausbuchen. Da die Summe der jährlich gefahren Kilometer für den Arbeitsweg die Arbeitnehmer Pauschale von 1000EUR übersteigt, würde ich das dann auch entsprechend zum Abzug bringen wollen in der Steuererklärung. Also meine Frage wäre, welche beiden Konten ich dafür verwenden muss?? (jeweils Anteil mit- und ohne MwSt.). Theoretisch könnte ich natürlich auch diese Fahrten über die Privatfahrten "abfackeln", da das ja in der Endsumme auf dasselbe rauskommt. Buchhalterisch korrekt ist aber sicherlich die Verwendung eines bestimmten Kontos.



    Danke schon mal im Voraus für Eure Hinweise und ein schönes Wochenende :) Maik

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch könnte ich natürlich auch diese Fahrten über die Privatfahrten "abfackeln", da das ja in der Endsumme auf dasselbe rauskommt.

    Das hast Du aber schon mal mit der 1%-Regelung sowie den entsprechenden Nutzungs-Voraussetzungen steuerlichen Folgen oder ggf. der Fahrtenbuchregelung auseinandergesetzt, oder? Ansonsten würde ich mich da einmal intensiv einlesen. ;)

  • Theoretisch könnte ich natürlich auch diese Fahrten über die Privatfahrten "abfackeln", da das ja in der Endsumme auf dasselbe rauskommt.

    Das hast Du aber schon mal mit der 1%-Regelung sowie den entsprechenden Nutzungs-Voraussetzungen steuerlichen Folgen oder ggf. der Fahrtenbuchregelung auseinandergesetzt, oder? Ansonsten würde ich mich da einmal intensiv einlesen. ;)

    Na ja ich führe ein Fahrtenbuch ;)

    • Offizieller Beitrag

    Na ja ich führe ein Fahrtenbuch ;)

    Dann ist doch alles klar:

    natürlich auch diese Fahrten über die Privatfahrten "abfackeln"

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Fahrten Von und Zur Arbeit“ zu „Fahrten mit betrieblichem (aktivierten) Pkw zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte der nichtselbständigen Einkünfte“ geändert.
  • Sorry für späte Meldung, hatte am WE keine Zeit mich hier mit dem Forum zu beschäftigen. Also bisher mache ich es immer so, dass ich übers Jahr alle Beläge erst mal verbuche und am Jahresende über die Konten: 8921 und 8924 jeweils 2 Buchungen erzeuge für den Privat gefahrenen Kilometer Anteil. Zur Berechnung benutze ich eine Excel Tabelle, die mir nach Eingabe alle Kosten dann auch den entsprechenden Anteil zu den Konten ausgibt. Nun kommen wie gesagt noch die Fahrten von und zur Arbeit dazu. In meiner Tabelle kann ich diese auch eintragen und es wird dann auch der Anteil der Privat gefahrenen Kilometer entsprechend reduziert (simulierte Abrechnung natürlich). Bei den Kosten der betrieblich gefahrenen Kilometer ändert sich allerdings nichts. Aber meiner Meinung nach, müssten diese ja auch reduziert werden. Also um den Anteil der Fahrten zur Betriebsstätte (Arbeit). Er weist mir nur die Gesamtsumme aus, also Brutto wie Netto. Das irritiert mich ein wenig. Hier mal eine fiktive Auflistung:



    Für den Anteil der Fahrten Von- und Zur Arbeit würde ich dann den entsprechenden Anteil über 2 zusätzliche Buchungen (einmal mit und einmal ohne Ust. Anteil) über das Konto 4680 (H) als Betriebseinnahme wieder verbuchen. Also von den Gesamt Fahrzeugkosten abziehen. Und dann würde ich für die gefahrenen Kilometer zur nichtselbständigen Arbeitsstelle, die 30Cent pro einfach gefahrene Strecke mit angeben. Klingt jetzt hoffentlich nicht zu kompliziert ;) Aber müsste so eigentlich alles sauber getrennt aufgeführt sein.

  • Keiner noch eine Info?? :) Habe mich noch mal bissel schlau gemacht. Im eigentlichen Sinne ist ja die Fahrt zum Nebenjob in Festanstellung ja auch keine Fahrt zur Betriebsstätte. Der Anteil dieser Fahrten müsste somit den Privatfahrten bei der Abrechung in der EÜR zugeordnet werden. Und die gefahrenen Kilometer dann über die Kilometerpauschale (einfache Fahrt. 0.30EUR/km) abgerechnet werden. Sozusagen eine Privatentnahme. Sehe ich das so richtig??

  • Klingt jetzt hoffentlich nicht zu kompliziert


    Im eigentlichen Sinne ist ja die Fahrt zum Nebenjob in Festanstellung ja auch keine Fahrt zur Betriebsstätte. Der Anteil dieser Fahrten müsste somit den Privatfahrten bei der Abrechung in der EÜR zugeordnet werden.

    womit sich Deine private Nutzungsentnahme um eben diesen km-Anteil (Prozentsatz) erhöht. Du führst ja Fahrtenbuch. Gesamtfahrleistung abzüglich Fahrten in den Urlaub und Brötchen holen, abzüglich Fahrten zum Nebenjob ergibt bereinigter Nettoaufwand Gewerbebetrieb. Du also höhere Betriebseinnahmen hast.

    Nur solltest Du aufpassen, damit anhand Deiner privaten Nutzung das Fahrzeug nicht zum zwingendem Privatvermögen wird.

    • Offizieller Beitrag

    womit sich Deine private Nutzungsentnahme um eben diesen km-Anteil (Prozentsatz) erhöht.

    Na ja ich führe ein Fahrtenbuch ;)

    Dann ist doch alles klar:

    natürlich auch diese Fahrten über die Privatfahrten "abfackeln"

  • Im eigentlichen Sinne ist ja die Fahrt zum Nebenjob in Festanstellung ja auch keine Fahrt zur Betriebsstätte.

    Richtig, das ist deine 1. Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.

    Beim Fahrtenbuch hast du drei Möglichkeiten:

    a) gewerbliche Fahrten (also Dienstreisen) - dürften also der problemlose Fall sein

    b) Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte - diese markierst du als Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Für die Abrechnung der Privatfahrten gelten diese mit den vollen gefahrenen Kilometern als Privatfahrten und müssen somit auch als Privatentnahme gebucht werden (wie bisher die Privatfahrten gebucht wurden)

    c) die übrigen privaten Fahrten. Diese hast du ja bisher schon ermittelt und abgezogen.


    Neu ist also nur, dass du zusätzlich zu deinen Privatfahrten die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte berücksichtigen musst. Hierfür hast du dann für die Entfernungskilometer die Entfernungspauschale als Werbungskosten.

  • Hallo Neida, Danke für Deine Antwort. Ich hatte erst vermutet, das es sich bei der Fahrt zur Betriebsstätte nur um die Fahrt von zu Hause zb. ins Büro handelt, von wo man dann seine selbstständige Tätigkeit ausübt. Zusätzliche Verwirrung ist die Bezeichnung in WISO- Steuer. Dort gibt es im Fahrtenbuch nur die Option: Fahrt Zur bzw. Von der Arbeit. Danke noch mal für die ausführliche Info und Dir ein schönes Wochenende :)

  • Eine Frage ist mir jetzt noch eingefallen dazu... Über den Daumen gepeilt werde ich auf ca. 1500EUR Fahrtkosten kommen (0.38EUR pro einfach Fahrstrecke). Ich habe ja nun 2 Möglichkeiten diese Summe anzugeben. Einmal in der EÜR als Werbungskosten wo der Wagen auch als Betriebsvermögen angelegt ist und einmal über die Werbekosten Maske in der Steuererklärung. Ersteres würde in vollem Umfang wirksam werden in der Abrechnung. Da ich aber eh die 1000EUR Freibetrag an Werbungskosten in der Arbeitnehmer Pauschale "ziehen" kann, würden hier quasi nur 500EUR wirksam werden. Denn er zieht dann bei der automatischen Berechnung diesen Betrag davon ab. Da der Wagen aber eh im Betriebsvermögen ist würde ich, die Summe als Werbungskosten in der EÜR angeben. Wäre das so korrekt??

    • Offizieller Beitrag

    Was sollen Deine Fahrtkosten (Werbungskosten) in Zusammenhang mit Deiner nichtselbständigen Tätigkeit denn in der EÜR für die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu suchen haben?

    Wäre das so korrekt?

    Nein. Darüber reden wir doch die ganze Zeit.

    Neu ist also nur, dass du zusätzlich zu deinen Privatfahrten die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte berücksichtigen musst. Hierfür hast du dann für die Entfernungskilometer die Entfernungspauschale als Werbungskosten.

    Auch die auf diese Fahrten entfallen tatsächlichen Kosten haben in Deiner EÜR rein gar nichts zu suchen.

    Fahrtenbuchregelung

    Na ja ich führe ein Fahrtenbuch ;)

  • Was sollen Deine Fahrtkosten (Werbungskosten) in Zusammenhang mit Deiner nichtselbständigen Tätigkeit denn in der EÜR für die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu suchen haben?

    Wäre das so korrekt?

    Nein. Darüber reden wir doch die ganze Zeit.

    Neu ist also nur, dass du zusätzlich zu deinen Privatfahrten die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte berücksichtigen musst. Hierfür hast du dann für die Entfernungskilometer die Entfernungspauschale als Werbungskosten.

    Ja das stimmt natürlich auch wieder... Danke ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die werden ja mit aufgeführt, keine Sorge ;) Es gab auch bisher nie Probleme mit der Abrechnung.

    Wie denn auch?

    Ich werde ab April neben meiner Selbstständigkeit noch eine Stelle in Teilzeit im Öffentlichen Dienst wahrnehmen. Da diese Stelle doch recht weit weg ist von meinem Wohnsitz ist, muss ich das Auto benutzen. Es werden also teilweise Fahrten Von- und Zur Arbeit anfallen. Bisher war das nicht notwendig, da ich meine selbstständige Tätigkeit von zu Hause aus ausgeübt habe.

  • Wie denn auch?

    Das Auto ist nach allem, was hier geschrieben wurde, Betriebsvermögen. Also müssen die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte als Privatentnahmen und damit als Umsatz bei der selbständigen Tätigkeit auftauchen, nicht nur die reinen privaten Fahrten.

    • Offizieller Beitrag

    Wie denn auch?

    Das Auto ist nach allem, was hier geschrieben wurde, Betriebsvermögen. Also müssen die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte als Privatentnahmen und damit als Umsatz bei der selbständigen Tätigkeit auftauchen, nicht nur die reinen privaten Fahrten.

    Die Bemerkung bezog sich auf diese Sätze:

    Ich werde ab April neben meiner Selbstständigkeit noch eine Stelle in Teilzeit im Öffentlichen Dienst wahrnehmen.

    Die werden ja mit aufgeführt, keine Sorge ;) Es gab auch bisher nie Probleme mit der Abrechnung.

    Wie sollte das FA insoweit bisher eine Beanstandung gehabt haben, wenn der Sachverhalt an sich erst April 2022 (!) gegeben ist. Wenn, dann gibt es die Probleme ggf. in der Zukunft. Und genau darauf bezog sich die Antwort und wird die ganze Zeit geredet. Das ist allen Hilfestellern klar.

  • Wie denn auch?

    Das Auto ist nach allem, was hier geschrieben wurde, Betriebsvermögen. Also müssen die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte als Privatentnahmen und damit als Umsatz bei der selbständigen Tätigkeit auftauchen, nicht nur die reinen privaten Fahrten.

    Ja so ist es und es ist die Frage, wie und auf welche Konten ich das verbuchen muss. Meine Berechnungstabelle gibt mir auch den Anteil der Kosten meiner Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstelle aus. Aber halt als Einzelsumme mit dem Hinweis, dass dieser Betrag außerbilanziell (nicht abziehbare Betriebsausgabe) hinzugerechnet werden muss. Also quasi als Privatentnahme. Was mich irritiert ist, dass keine MwSt. entsprechend mit eingerechnet ist, bzw. für den Anteil der Kosten MIT MwSt. extra angegeben wird.


    Neben der Privatentnahme gibt es ja auch noch das Konto: 4679 (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, nichtabziehbarer Teil).


    Ich hätte das jetzt so gemacht, dass ich neben dem Abzug meiner Privatfahrten (1x Anteil mit und einmal Anteil ohne MwSt.) Jeweils 2 Buchungen über das Konto 4679 (Einmal mit und einmal Anteil ohne MwSt.) erzeugt hätte für den gefahrenen Anteil der Fahrten zur Betriebsstätte (Auswertung entsprechend Fahrtenbuch).


    Und dann halt über die Werbungskosten in der Steuererklärung die tatsächlich gefahrene Einfache Strecke als Werbungskosten mit, wahrscheinlich 0.38EUR ab 2022, zum Abzug bringe.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Berechnungstabelle gibt mir auch den Anteil der Kosten meiner Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstelle aus. Aber halt als Einzelsumme mit dem Hinweis, dass dieser Betrag außerbilanziell (nicht abziehbare Betriebsausgabe) hinzugerechnet werden muss.

    Was soll bei einer EÜR "außerbilanziell" hinzugerechnet werden?



    Neben der Privatentnahme gibt es ja auch noch das Konto: 4679 (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, nichtabziehbarer Teil).


    Ich hätte das jetzt so gemacht, dass ich neben dem Abzug meiner Privatfahrten (1x Anteil mit und einmal Anteil ohne MwSt.) Jeweils 2 Buchungen über das Konto 4679 (Einmal mit und einmal Anteil ohne MwSt.) erzeugt hätte für den gefahrenen Anteil der Fahrten zur Betriebsstätte (Auswertung entsprechend Fahrtenbuch).

    Was soll Deine 1. Tätigkeitsstätte der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit einer etwaigen Betriebstätte Deines Unternehmens gemein haben?


    Du solltest Dich wirklich mal zwecks gründlicher Aufklärung an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, statt Dich durch irgendwelche Quellen noch mehr auf den Irrweg leiten zu lassen.