Arbeitnehmer: Versicherungen absetzen

  • Hallo Leute,


    ich bin gerade dabei alle meine Versicherungen steuerlich geltend zu machen.
    Dafür befinde ich mich im Webtool unter


    Nun habe ich diese Versicherungen zum 1.5.2021 abgeschlossen und direkt einen Jahresbeitrag bis 1.5.2022 gezahlt.
    Rechne ich dann den Jahresbeitrag auf 8 Monate runter (05-12.21) oder gebe ich den gesamten Jahresbeitrag an, da ich diesen im Jahr 2021 gezahlt habe.


    Weiterhin würde ich gerne wissen ob und wie ich folgende Versicherungen angeben kann:

    - Krankentagegeld

    - Rechtsschutzversicherung


    Diese Versicherungen kann ich leider auf der obigen Seite nicht als "Art" auswählen. Liegt das daran, dass sie nicht absetzbar sind?

    Außerdem würde mich interessieren, ob ich die gesamte Rechtsschutzversicherung angeben darf oder nur einen Teil (wegen der Arbeitsrechtschutz) ? Falls nur ein Teil, wie berechne ich diesen?


    Grüße

    D

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich diese Versicherungen zum 1.5.2021 abgeschlossen und direkt einen Jahresbeitrag bis 1.5.2022 gezahlt.
    Rechne ich dann den Jahresbeitrag auf 8 Monate runter (05-12.21) oder gebe ich den gesamten Jahresbeitrag an, da ich diesen im Jahr 2021 gezahlt habe.

    Es gilt bei der Einkommensteuer (fast) immer das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Also ist der Betrag im Veranlagungszeitraum der Zahlung anzusetzen.


    Krankentagegeld

    Das sollte unter den privaten Zusatzversicherungen zu finden sein und wird sich i.d.R. nicht auswirken.


    Rechtsschutzversicherung

    Die private Rechtsschutzversicherung war noch nie abziehbar. Berufsbezogene Versicherungen sind ggf., auch teilweise, dort zu berüskchtigen.


    Falls nur ein Teil, wie berechne ich diesen?

    Wenn das nicht besonders ausgewiesen ist, muss Dir die Versicherung den entsprechenden Anteil bescheinigen.

  • Alles klar. Ich habe nun auch gesehen, dass das obige Formular keinen Effekt auf die Steuerrückzahlung hat. Warum auch immer.


    Zusätzlich steht dort an der Seite
    "Haben Sie private und berufliche Risiken versichert, können die Aufwendungen jeweils hälftig als Sonderausgaben und als Werbungskosten / Betriebsausgaben abgesetzt werden."
    Mein Versicherer sagte, die Unfallversicherung ist 24 Stunden am Tag und somit auch bei der Arbeit wirksam.
    Daher habe ich nun die halbe Unfallversicherung bei Ausgaben (Werbungskosten) -> Sonstige Ausgaben angegeben und die Hälfte im obigen Formular. Weiterhin habe ich den gesamten Betrag für die Berufsrechtsschutz, der in meiner Abrechnung steht (für Berufsrechtsschutz) dort angegeben. Mir war jetzt nicht klar, ob das obige Formular die im Tooltip erwähnten
    "Sonderausgaben" sind... Daher stehen dort nur noch die halben Unfallversicherungskosten (und die andere Hälfte steht bei den Werbungskosten).

    Weiß jemand, ob man auch irgendwo in der Steuererklärung eine Option/Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung angeben kann, für die man ca. 80-100 Euro im Jahr zahlt. Der Zweck dieser Option ist die Festsetzung des Gesundheitszustands auf den Abschlusszeitpunkt dieser Option, so dass man einfacher in die private Krankenversicherung einsteigen kann, sofern man die Anforderungen erfüllt.

    • Offizieller Beitrag

    Weiß jemand, ob man auch irgendwo in der Steuererklärung eine Option/Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung angeben kann, für die man ca. 80-100 Euro im Jahr zahlt. Der Zweck dieser Option ist die Festsetzung des Gesundheitszustands auf den Abschlusszeitpunkt dieser Option, so dass man einfacher in die private Krankenversicherung einsteigen kann, sofern man die Anforderungen erfüllt.

    Bis zu 100€ im Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr wie ein normaler privater KV-Beitrag zu behandeln.

    Anrechnung der PKV Anwartschaftsversicherung

    2017-05-24-einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-vorsorgeaufwendungen_.pdf

    • Offizieller Beitrag

    "Bis zu einem Betrag von 100 € jährlich sind Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung aus Billigkeitsgründen insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung zu behandeln" sagt mir leider wenig.

    Bis zu 100€ im Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr wie ein normaler privater KV-Beitrag zu behandeln.

    Tz. 83 + Tz. 114 2017-05-24-einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-vorsorgeaufwendungen_.pdf

    • Offizieller Beitrag

    Tz. = Textziffer

    Rz. = Randziffer


    Und beides meint dasselbe, nämlich die vorstehende Durchnummerierung zwecks besser Gliederung bzw. Auffindbarkeit der Informationen.

  • Ich habe nun auch gesehen, dass das obige Formular keinen Effekt auf die Steuerrückzahlung hat. Warum auch immer.

    Wahrscheinlich, weil die Höchstbeträge schon durch deine gesetzlichen Abgaben KV und PV ausgeschöpft sind. Dann geht nichts mehr.