Hallo Zusammen,
angenommen man macht seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021.
Für das 4. QT 2021 hat man die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgemäß an das Finanzamt geschickt. Es kam eine Erstattung vom 400 Euro raus. Diese wurde am 10.01.2022 vom Finanzamt erstattet. Die Erstattung wurde am 10.01.2022 gebucht (Konto 1780, SKR03).
Nun fällt auf, dass bei der Umsatzsteuererklärung 2021 genau diese 400 Euro, welche im Jahr 2022 gebucht sind, nochmals als Erstattungsanspruch für 2021 ausgrechnet wurden. Wo ist der Denkfehler bzw. was ist falsch? Ich komme nicht drauf.
Vielen Dank.