"komische" Steuerberechnung...

  • Hallo zusammen,


    ich habe soweit meine Steuererklärung für das Jahr 2021 ausgefüllt und bei der Steuerberechnung habe ich mich sehr gewundert, weshalb ich diese noch nicht abgeschickt habe.


    Es wurde eine Summe von circa 220,00 € berechnet.

    Ich finde das viel zu wenig, da ich alleine in drei Monaten einen Arbeitsweg (Hinweg) von 40 km pro Arbeitstag hatte. Alleine diese drei Monate sind weit über 1000 € Pendlerpauschale oder sehe ich das falsch? Ich rechne pro Km 0,30 € für das 2021 Kalenderjahr.

    Das restliche Jahr bin ich jeden Tag um die 11 Km gefahren.


    Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum ich nur so eine geringe Summe berechnet bekomme.

    Kann mir da jemand helfen? Habe ich etwas vergessen?


    Im Anhang der Auszug. Es ist auch komisch, dass er nur die erste Arbeitsstädte anzeigt, obwohl ich zwei eingegeben habe, oder?



    Vielen Dank im voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuerberechnung ist vollkommen korrekt, nur Deine Vorstellungen sind komisch.

    Es gibt keine 1000€ Pendlerpauschale, sondern Du meinst die Werbungskostenpauschale. Und die mindert nur das zu versteuernde Einkommen. D.h. 1 € Werbungskosten bedeutet nicht 1 € Erstattung.

    • Offizieller Beitrag

    Im Anhang der Auszug. Es ist auch komisch, dass er nur die erste Arbeitsstädte anzeigt, obwohl ich zwei eingegeben habe, oder?

    Wo siehst Du das denn? Beide Angaben sind in der Steuerberechnung laut Screenshot 1 von Dir deutlich erkennbar berücksichtigt.


    Es wurde eine Summe von circa 220,00 € berechnet.

    Ich finde das viel zu wenig, da ich alleine in drei Monaten einen Arbeitsweg (Hinweg) von 40 km pro Arbeitstag hatte.

    Zum einen gilt für die Entfernungspauschale die einfache Entfernung und nicht der Hin- und Rückweg. Zum anderen betragen Deine gesamten Werbungskosten nur 1.015€ und übersteigen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000€ lediglich um 15€(!).


    Die Erstattung resultiert nahezu ausschließlich aus den abziehbaren Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer). ;)

  • Es ist ja auch ersichtlich, dass der Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte gezahlt hat, der die Aufwendungen hierfür natürlich auch senkt. Kann eigentlich wunderschön aus der Berechnung ersehen werden. Da bei der Lohnsteuer ja die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro mit berücksichtigt wird, kann in dieser Höhe eigentlich auch keine Erstattung kommen. Und 15 Euro mehr machen hier kaum etwas aus (grob gerechnet 1/7, also 2 Euro).